AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
24-0301 Ortsfeuerwehr Fallersleben, Frei- und Verkehrsanlagen - VgV-Verfahren Frei- und Verkehrsanlagen und Beauftragung der Stufen 1, 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wolfsburg, Wolfsburg
- Veröffentlicht
- 11.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Ortsfeuerwehr Fallersleben, die sich im gleichnamigen Ortsteil von Wolfsburg befindet, muss aufgrund von erhöhtem Platzbedarf und Auflagen der Feuerwehrunfallkasse (FUK) erweitert werden. Dazu soll westlich des gegenwärtigen Feuerwehrgebäudes ein Erweiterungsbau entstehen. Derzeit befindet sich auf dieser Fläche ein öffentlicher Parkplatz. Nach Fertigstellung des Neubaus wird das gegenwärtige Feuerwehrgebäude saniert. Die hochbaulichen Planungsleistungen werden in einem separaten Verfahren vergeben. Parallel zum Hochbau sollen die Freianlagen betrachtet werden. Für den Außenraum der Ortsfeuerwehr Fallersleben ist dafür die Planung von sogenannten Funktionsflächen erforderlich (DIN 14092). Unter Berücksichtigung des historischen Umfelds und der denkmalpflegerischen Anforderungen soll darüber hinaus der umliegende Raum (Grün + Verkehr) ebenfalls überplant werden. Dies soll in einer aufeinander abgestimmten Planung mit dem Geschäftsbereich Hochbau erfolgen. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Planungen aus den Leistungsbildern Freianlagen (§ 39 HOAI) und Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI), die stufenweise beauftragt werden sollen. Bestandteil des Verhandlungsverfahrens wird ein vergüteter Lösungsvorschlag mit Teilaufgaben sein. Die Vergütung beträgt 3.000 EUR netto.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 MONTHS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.