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Bereitstellung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als SaaS-Lösung
Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats · Köln · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 07.09.2026, 11:00 Uhr (noch 19 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als SaaS für die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als SaaS-Lösung.
- Auftraggeber ist die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats in Köln.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für eine IT-Lieferung.
- Der CPV-Code 48311100 deutet auf eine Softwarelösung hin.
Die Ausschreibung betrifft die Bereitstellung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) als Software-as-a-Service (SaaS) für die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats in Köln.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage der Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots sowie des Wertungspreis des zu bewertenden Angebots (gemäß Preisblatt) nach der einfachen Richtwertmethode nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018), kostenlos zu beziehen unter der Webadresse http://www.cio.bund.de. Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des führenden Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis: Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter) Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt = Wertungspreis (in Euro)
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Leistung 50 %Qualität
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage der Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots sowie des Wertungspreis des zu bewertenden Angebots (gemäß Preisblatt) nach der einfachen Richtwertmethode nach der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB 2018), kostenlos zu beziehen unter der Webadresse http://www.cio.bund.de. Im Rahmen der einfachen Richtwertmethode erfolgt die Ermittlung des führenden Angebotes mittels der Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis: Z(Bieter) = L(Bieter) / P(Bieter) Die einzelnen Formelbestandteile sind wie folgt definiert: Z(Bieter) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots L(Bieter) = Gesamtleistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots P(Bieter) = Bruttopreis des zu bewertenden Angebots gemäß Preisblatt = Wertungspreis (in Euro)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Es sind folgende Angaben A., B. oder C. zur Registereintragung zu machen: A) Angabe, dass Bieter im Handelsregister eingetragen ist, sowie Angabe des zuständigen Amtsgerichts und Angabe der Handelsregisternummer B) Angabe, dass Bieter in einem zum Handelsregister vergleichbaren Register eingetragen ist, sowie Angaben zu Registereintragung C) Angabe, dass für den Bieter keine Eintragungspflicht in dem oder den genannten Registern besteht.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderungen: Der Bieter muss eine Erklärung abgeben, wonach sein Unternehmen über eine bestehende Berufs-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000,00 EUR je Schadensereignis verfügt bzw. - soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist - dass er von seinem Versicherungsgeber die Zusage hat, die Deckungssumme auf die geforderte Summe erhöhen zu können und dass er diese Erhöhung im Zuschlagsfall bzw. vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers vornehmen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Der Bieter verpflichtet sich, den Auftraggeber während des Vergabeverfahrens unverzüglich davon zu informieren, wenn sich eine Änderung von Umständen ergibt, aufgrund derer die abgegebene Erklärung nicht mehr zutreffend ist. Zum Nachweis ist eine Eigenerklärung vollständig auszufüllen (Dokument B-XI Erklärungsbogen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Mindestanforderungen: Der Bieter muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vom Bieter anzugeben) einen Gesamtumsatz von mindestens 500.000,00 EUR netto im Bereich der Einführung, Bereitstellung und des Betriebs von Dokumentenmanagementsystemen (DMS) erzielt haben. Zum Nachweis ist eine Eigenerklärung vollständig auszufüllen (Dokument B-XI Erklärungsbogen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Anzugeben sind "Letzte drei abgeschlossene Geschäftsjahre" und dazu jeweils "Umsatz im Bereich der Einführung, Bereitstellung und des Betriebs von DMS" Sofern die Mindestanforderung nicht erfüllt wird, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der angegebene Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft zu einem Gesamtumsatz addiert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Mindestanforderungen (A-Kriterien) an die Referenzen: Der Bieter muss mindestens drei mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare Referenzen (bzw. Aufträge) nachweisen. Anderenfalls wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbar, wenn es folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllt: - Leistungsgegenstand der Referenz ist die erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie der Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). - Der erfolgreiche Abschluss der Referenz liegt nicht früher als drei Jahre berechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung. - Die Referenz muss mindestens ein Auftragsvolumen von 250.000,00 EUR netto aufweisen. Darüber hinaus besteht folgende Mindestanforderung (Ausschlusskriterium): - Mindestens eine der Referenzen muss die Einführung sowie die Bereitstellung und den Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, umfasst haben. Als Software as a Service (SaaS) ist die Bereitstellung von Software bzw. Funktionen von Software in einer vom Auftragnehmer betriebenen Infrastruktur zu verstehen. Der Bieter hat in einer Erklärung zu drei Referenzen (Dokument B-VIII Erklärungsbogen technische und berufliche Leistungsfähigkeit) folgende Angaben zu machen: Nr. / Bezeichnung der Referenz / Referenzauftraggeber mit Adresse / Ansprechperson des Referenzauftraggebers mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse / Kurzbeschreibung der Referenz einschließlich Darstellung der wesentlichen Leistungen sowie der Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands* mit der ausgeschriebenen Leistung; * Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands bzgl. aller Referenzen (Mindestanforderung): Erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS); * Vergleichbarkeit des Leistungsgegenstands bzgl. mindestens einer Referenz (Mindestanforderung): Erfolgreiche Einführung sowie die Bereitstellung und den Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; Als Software as a Service (SaaS) ist die Bereitstellung von Software bzw. Funktionen von Software in einer vom Auftragnehmer betriebenen Infrastruktur zu verstehen. / Erfolgreiche Einführung und produktive Inbetriebnahme sowie Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) (Mindestanforderung) / Erfolgreiche Einführung sowie Bereitstellung und Betrieb eines Dokumentenmanagementsystems als Software as a Service (SaaS) unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere mit einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (Mindestanforderung für eine der Referenzen) / Der erfolgreiche Abschluss der Referenz liegt nicht früher als drei Jahre berechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung. (Mindestanforderung); Es dürfen nur in diesem Zeitraum abgeschlossene Referenzen angegeben werden, ältere Referenzen bleiben unberücksichtigt. / Auftragsvolumen in EUR (netto); Referenz muss mindestens ein Auftragsvolumen von 250.000,00 EUR netto aufweisen (Mindestanforderung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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