AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1624dca3-5374-4dac-abb6-0ada7880efef/

Unterhalts- und Glasreinigung für das Justizgebäudes in der Infanteriestr. 5 in München

Notice-ID: 1624dca3-5374-4dac-abb6-0ada7880efef · Procedure-ID: 5828a39c-6c85-4cbc-b27d-4f8cc581bdd9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München, München
Veröffentlicht
21.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Unterhaltsreinigung in den oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: 20.633,07 m², Zu reinigende Glasfläche: 2.775,25 m².

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).