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Juristische Begleitung der Umsetzung des neuen EU-Klimaziels und Fortentwicklung Klimaschutzrecht
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Beschreibung
Das Vorhaben soll das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bei der Aufarbeitung von rechtlichen Fragestellungen im Bereich des Klimaschutz-, Umwelt- und Energierechts unterstützen. Dies umfasst die Klärung von rechtlichen Fragen in den Bereichen Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie die Berücksichtigung und Bearbeitung von europarechtlichen einschließlich beihilferechtlichen und von verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Hierzu zählen auch mögliche Querverbindungen zum EU-Klimasozialfonds. Das Vorhaben umfasst auch die Bewertung von Vorschlägen für Klimaschutzrechtsnormen und Klimaschutzmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene. Dabei soll ihre Konsistenz mit dem bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen und insbesondere dem gesetzlich festgelegten Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 analysiert werden. In etwa einem Viertel der Fälle ist neben der Klärung von Rechtsfragen auch eine wirtschaftliche, soziale oder rechtstatsächliche Wirkungsanalyse erforderlich. In etwa 10 % der Fälle sollen im Einzelfall auch wesentliche juristische, ökonomische und soziale Vorfragen für eine mögliche Weiterentwicklung von Klimaschutzrechtsnormen oder Klimaschutzmaßnahmen ausgearbeitet werden können, soweit dies aus Rechtsgründen oder auf Grundlage rechtstatsächlicher Wirkungen notwendig ist. Das Vorhaben soll das BMUKN bei der Vorbereitung von relevanten Dossiers auf EU-Ebene und Vorfragen zu deren Umsetzung auf nationaler Ebene sowie der Fortentwicklung des nationalen Rechtsrahmens unterstützen. Ziel ist es, rechtliche sowie rechtstatsächliche, ökonomische und soziale Vorfragen aufzubereiten und mit empirischen Daten und juristischen Analysen zu unterlegen, um die Grundlagen für eine effektive und nachhaltige Klimaschutzpolitik zu verbessern.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Juristische Begleitung zur Umsetzung von EU-Klimazielen und Fortentwicklung des Klimaschutzrechts für das BMUKN.
- Umfasst Energie-, Umwelt-, Klimaschutz-, europäisches und verfassungsrechtliches Recht sowie Wirkungsanalysen.
- Bewertung von Klimaschutzrechtsnormen und -maßnahmen auf Konsistenz mit nationalen und europäischen Zielen.
- Erforderlich sind juristische, ökonomische und rechtstatsächliche Analysen zur Unterstützung der Klimaschutzpolitik.
Gesucht wird juristische Begleitung für das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur Umsetzung von EU-Klimazielen und zur Fortentwicklung des Klimaschutzrechts.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Konzept 70 %Qualität
Im Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Konzept (max. 15 DIN A4-Seiten) zu Inhalt und Methodik der ausgeschriebenen Leistung vorzulegen. Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden. Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzeptes erfolgt gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien“.
-
Preis 30 %
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Die Darstellung des Unternehmens und die Benennung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte werden im Rahmen der Feststellung der Eignung nicht gesondert gewertet. Hierzu wird die Eigenerklärung Unternehmensdarstellung (Formular 03.07 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen nicht gesondert bewertet.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in mit Anschrift und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten. Bewertet wird: - Erfahrung mit/im Bereich Klimaschutz-, Umwelt- und Energierecht - Erfahrung mit ökonomischen und sozialen Wirkungs- und Folgenanalysen in den Bereichen Klimaschutz, Umwelt oder Energie - Erfahrung mit/im Bereich Zusammenarbeit mit obersten Bundesbehörden im Bereich Klimaschutz-, Umwelt- oder Energierecht Hierzu wird die Eigenerklärung zu Unternehmensreferenzen (Formular 03.12 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Persönliche Qualifikation und Erfahrung (Kurzdarstellung der im Rahmen der Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen) Bewertet wird: - Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Klimaschutzrecht Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen. Mindestanforderung: Mindestens eine Person im Projektteam muss im Bereich des Klimaschutzrechts wissenschaftlich tätig gewesen sein, d.h. Vorhaben umgesetzt oder publiziert haben. Das Vorhaben bzw. die Publikation muss sich auf das europäische und/oder deutsche Recht beziehen. - Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Umweltrecht Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen. Mindestanforderung: Mindestens eine Person im Projektteam muss im Bereich des Umweltrechts wissenschaftlich tätig gewesen sein, d.h. Vorhaben umgesetzt oder publiziert haben. Das Vorhaben bzw. die Publikation muss sich auf das europäische und/oder deutsche Recht beziehen. - Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Energierecht Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen. Mindestanforderung: Mindestens eine Person im Projektteam muss im Bereich des Energierechts wissenschaftlich tätig gewesen sein, d.h. Vorhaben umgesetzt oder publiziert haben. Das Vorhaben bzw. die Publikation muss sich auf das europäische und/oder deutsche Recht beziehen. - Darlegung des Umfangs der Erfahrungen und Kenntnisse des vorgesehenen Projektteams im Bereich Klimaschutz-, Umwelt- und Energierecht im weiteren Sinne auf nationaler und europäischer Ebene Von mindestens einem Mitglied des Projektteams der/des Einzelbewerberin/s, der Bewerbergemeinschaft und ggf. von Eignungsverleiher*innen einzureichen. Hierzu wird die Eigenerklärung zur Darstellung, Erfahrung, Personal (Formular 3.13, ggf. i.V.m. 03.03.1 der Vergabeunterlagen) sowie ein Nachweis der Qualifikation gefordert und gemäß Erläuterungen in Vordruck 03.03 "Übersicht Eignungskriterien" der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 11.06.2026 Ergänzende Informationen aktuell
- Frist 28.05.2026 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 744 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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