AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 21:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1644e59a-5498-414f-8029-006d1c8fd441/

Modernisierung d. Ausstattung BTZ-LU (21LX734I)

Notice-ID: 1644e59a-5498-414f-8029-006d1c8fd441

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer der Pfalz, Kaiserslautern
Veröffentlicht
07.11.2023
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
42000000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
1.716.139 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschafft werden soll Ausstattung verschiedener Gewerke für das Berufsbildungs- und Technologiezentrum Kaiserslautern: - Zimmerer - Elektrotechnik/Informationselektroniker - Friseure - Kraftfahrzeugmechatriniker - Metall - Anlagemechaniker SHK - Tischler - Straßenbau - EDV Insgesamt soll mit der beantragten Ausstattung eine Modernisierung des Maschinen- und Anlageparks sowie die digitalen Transformation des Handwerks erzielt werden. Die beantragte Ausstattung soll überwiegend für die überbetriebliche Ausbildung genutzt werden und die Zukunftsfähigkeit unserer angebotenen Ausbildung aufrecht erhalten. Als überbetriebliche Ausbildungsstätte ist es unsere Pflicht den Auszubildenden modernste Technik bereitzustellen und diese mit Lehrmitteln zu unterrichten, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Lose

25 Lose.

Vertragslaufzeit

Verlängerungsoption
bis zu 12× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).