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Pädagogische Fördermaßnahmen im Bereich der Beruflichen Schulen
Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken · Saarland
Angebote bis 26.06.2026, 12:00 Uhr (noch 20 Tage)
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Beschreibung
Die vorliegende Beschreibung erstreckt sich ausschließlich auf den Bereich der öffentlichen Beruflichen Schulen des Saarlandes. Um Jugendliche und junge Erwachsene speziell im Übergang Schule - Beruf und in der beruflichen Erstqualifizierung zu unterstützen, wurde die Unterstützung pädagogischer Maßnahmen beschlossen. In Umsetzung dessen ist vorliegend durch das Ministerium für Bildung und Kultur beabsichtigt, integrative und additive Förderangebote für Schülerinnen und Schüler in den Schulformen Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule und Fachoberschule sowie dem beruflichen Oberstufengymnasium an den beruflichen Schulen im Saarland zur Verfügung zu stellen. Die einzelnen Schulen entscheiden individuell ob, und in welcher Form während des Schuljahres 2025/26 von diesem Angebot Gebrauch machen; es besteht keine Verpflichtung zum Abruf. Hierfür haben sich die Schulen an das ihnen vom Ministerium für Bildung und Kultur zugewiesene Budget zu halten. Insofern kann durch das Ministerium für Bildung und Kultur gegenüber dem Rahmenvertragspartner kein Abruf dem Grunde nach oder der Höhe nach garantiert werden. Eine Vergütung erfolgt nur für durch die Schulen tatsächlich aus dem angebotenen Kontingent abgerufene Unterrichtseinheiten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Ausschreibung für pädagogische Fördermaßnahmen an beruflichen Schulen im Saarland zur Unterstützung von Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf und in der beruflichen Erstqualifizierung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO durchgeführt. Vorliegend findet kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen die Teilnahmebedingungen (s. u.) erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Siehe Beschreibung nach WichtigkeitQualität
Die obenstehende Angabe hinsichtlich eines Kritieriums/einer Selektivität zwischen den eingegangenen Angeboten ist technisch bedingt und nicht zutreffend. Tatsächlich wird vorliegend unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens allen die Teilnahmebedingungen erfüllenden und interessierten Bietern der Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages angeboten. Jeder Bieter, der die Teilnahmebedingungen erfüllt beziehungsweise nachweist, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptiert und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentiert, kann durch Vorlage eines Angebotes, nach entsprechender Angebotsprüfung, als Rahmenvertragspartner beitreten. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Leistungsbeschreibung. Die vorgegebenen Vergütungen sind zu akzeptieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB: Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 320.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 26.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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