AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/16516877-98f3-4dca-a979-076bf54e1b93) · Abgerufen am 28.10.2026 00:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/16516877-98f3-4dca-a979-076bf54e1b93/

Neubau Grundschule Bechtolsheim

Notice-ID: 16516877-98f3-4dca-a979-076bf54e1b93 · Procedure-ID: dc465768-00f9-4ce8-818b-d50b238f17db

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Alzey
Veröffentlicht
18.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421151 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
42.457 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land ist Trägerin der Grundschule in Bechtolsheim. Die Grundschule in Bechtolsheim muss räumlich auf eine zweizügige Grundschule erweitert werden. Für das Schulgebäude hat man sich nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für einen Neubau entschieden. Hier wird jetzt die Kücheneinrichtung ausgeschrieben. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten: - Spülmaschinen-Zulauftisch, - Gewerbegeschirrspülmaschine, - Spülmaschinenablauftisch, - Arbeitsplatte, Induktionskochfeld, - Einbaukühlschrank, Einbautiefkühlschrank, - div. Küchenschränke

Vertragslaufzeit

Beginn
02.03.2026
Ende
03.04.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Heiser's Küchen GmbH
Vertragsabschluss
23.09.2025
Zuschlagsentscheidung
25.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, -Vergabekammer -, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).