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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Server und serverseitige Dienstleistungen

SPRIND GmbH · Leipzig · Sachsen · Öffentliches Unternehmen (Bund)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Server und serverseitige Dienstleistungen
    🏆 Synaforce GmbH · Hofkirchen
Auftragnehmer
  • Synaforce GmbH · Hofkirchen
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 20.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Synaforce GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

SPRIND plant die Vergabe eines IT-Dienstleistungsvertrags für den Betrieb und die Weiterentwicklung einer zentralen Server- und Kollaborationsumgebung für rund 230 Nutzer. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung sicherer, hochverfügbarer IT-Services inklusive Support, Betrieb, Wartung und Migration bestehender Systeme. Die Lösung soll datenschutzkonform in europäischen Rechenzentren betrieben werden und modernes, effizientes digitales Arbeiten ermöglichen. Ziel ist der Betrieb einer skalierbaren und zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur für SPRIND.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Server und serverseitige Dienstleistungen
  • KRITERIUM 3 - SERVICE, SICHERHEIT UND VERFÜGBARKEIT (DIENSTLEISTUNGSKONZEPT) 50 %
    Qualität

    Mit Angebotsabgabe ist ein Dienstleistungskonzept hinreichend zu beschreiben.

  • KRITERIUM 1 - PREIS 30 %
    Preis

    Das Zuschlagskriterium Preis umfasst den Angebotspreis für die in der Leistungsbeschreibung definierten Aufgabenstellung.

  • KRITERIUM 2 - ERFAHRUNG DES HAUPTANSPRECHPARTNERS 20 %
    Qualität

    Bewertet wird die einschlägige Erfahrung des vorgesehenen Hauptansprechpartners der Bieterin oder des Bieters/Bietergemeinschaft anhand von Referenzen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen, der wie folgt lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 60 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Synaforce GmbH

    2 Veröffentlichungen

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Preiseinschätzung

Basierend auf 2.672 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.000 €
Oberes Quartil 2.134.750 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer EIN-1206
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber SPRIND GmbH
Standort Leipzig, Sachsen
Veröffentlicht 18.04.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 4
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,7 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Leipzig
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Synaforce GmbH · Hofkirchen

Auftragnehmer (?)
Synaforce GmbH
Vertrag 20.03.2026

Ø Bieter in der Branche 6.7

Historischer Durchschnitt aus 58.852 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.879 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

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