AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistung, Technische Ausrüstung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat, München
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- Frist (Submission)
- 22.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 2-3 und 5-9 für die Errichtung einer Pavillonanlage mit 3 Lernhäusern und Mensa für die Grundschule und 1 Lernhaus für das Gymnasium am Schererplatz, 81241 München. Die Landeshauptstadt München plant die Errichtung einer Pavillonanlage. Das Projekt ist ein Schulgebäude in Holz-Systembauweise am Schererplatz 6 in Pasing, zur Erweiterung und damit räumlichen Entlastung der nahegelegenen Grundschule am Schererplatz 3 und des Elsa-Brändström-Gymnasiums an der Ebenböckstraße 1. Zur Aufrechterhaltung der Grundschulversorgung, zur Umstellung des Gymnasiums auf G9, als auch die Kooperativen Ganztagsbetreuung im Allgemeinen wird hierzu eine rasche Erweiterung notwendig. Vor diesem Hintergrund ist geplant, dass der Erweiterungsbau 3 Lernhäuser Grundschule (GS), 1 Lernhaus Gymnasium (GYM), sowie eine Mensa / Speisesaal und Küche für die gesamte Grundschule beinhalten soll. Das Schulgebäude soll 2 Schulformen an einem gemeinsamen Standort kombinieren und muss auf die Anforderungen der unterschiedlichen Nutzer*Innen eingehen. Das Schulgebäude bzw. das Erweiterungsgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer errichtet werden. Bei der Erstellung wird auf klimagerechtes Bauen geachtet. BGF: ca. 4.300 m² Inbetriebnahme: März 2027
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.03.2025
- Ende
- 31.03.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.