AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 03:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1670bae3-3e62-4fa4-96df-9886edfc86cd/

Rahmenvertrag (Flottenvertrag) Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung mit Schutzbriefleistungen sowie Dienstreise-Kaskoversicherung

Notice-ID: 1670bae3-3e62-4fa4-96df-9886edfc86cd · Procedure-ID: aa0763e3-3de0-4329-8b28-81ef8dff4f42

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Bochum
Veröffentlicht
12.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66514110 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung war ein Rahmenvertrag (Flottenvertrag) zur Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung (einschließlich Schutzbriefleistung) für die Fahrzeuge der KBS sowie der ARGE für Krebsbekämpfung sowie über die Dienstreise-Kaskoversicherung für die Bediensteten der KBS und die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der DRV KBS. Ab 01.01.2025 gehören zur Fahrzeugflotte der KBS auch die Fahrzeuge der Künstlersozialkasse. Es wurde ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen geschlossen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Zurich Insurance Europe AG, Niederlassung für Deutschland
Vertragsabschluss
03.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).