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Erschließung des Industriegebietes „Hermsdorf Ost III“, örtliche Bauüberwachung
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH · Erfurt · Thüringen · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Setzpfand Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Setzpfand Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Bauausführung der infrastrukturellen Erschließung eines Industriegebietes „Hermsdorf Ost III“ in 07629 Hermsdorf. Das Industriegebiet befindet sich im Osten Thüringens im Saale-Holzland-Kreis in den Gemarkungsgrenzen der Stadt Hermsdorf. Das Areal selbst schließt direkt an die L 1070 und die Anschlussstelle Hermsdorf-Ost der BAB A 4 an. Der Standort verfügt über eine zusammenhängende Fläche von ca. 55 ha, davon ca. 46 ha ausgewiesene Industriefläche. Die Maßnahme wird unter Verwendung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Förderung des Aufbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur“ (GRW) finanziert. Folgende Erschließungsleistungen sind zur Umsetzung der Erschließung geplant: die Herstellung der Verkehrsanlagen, der Trinkwasserversorgung, der Löschwasserversorgung (LWB), der Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung einschl. 2 Stück RRB. Die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sind im vollen Umfang der HOAI Anlage 12 und 13 besondere Leistungen zu erbringen. Wegen weiterer Details zu den geplanten Maßnahmen und dabei maßgeblicher Rahmenbedingungen wird auf die hier bekanntgemachte Aufgaben- bzw. Projektbeschreibung sowie auf die dort in Bezug genommenen Unterlagen verwiesen. Soweit diese hier nicht bekanntgemacht sind, können diese bei der Vergabestelle (VST) angefordert werden. In zeitlicher Hinsicht ist der im Rahmen der Unterlagen hier bereitgestellte Rahmenterminplan zum Projetablauf maßgebend. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass sich der für die Umsetzung des Projektes vorgesehene Realisierungs- und Leistungszeitraum auf den Zeitraum von Oktober 2025 bis Dezember 2028 erstreckt, wobei die Bauausführung in mehreren Abschnitten erfolgt. Zudem ist für die später auszuführenden Leistungen ein Mustervertrag beigefügt, welcher im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung unterzeichnet werden muss. Für den weiteren Verfahrensteil ist ebenso die
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis/ Honorar 40 %Kosten
40 %
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Konzept zur Überwachung der Baumaßnahme 25 %Qualität
25%
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Sicherstellung der Präsenz des Bauüberwachers vor Ort 20 %Qualität
20%
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Qualität der Präsentation des vorgesehenen Bauüberwachers im Verhandlungs- und Bietergespräch 15 %Qualität
15%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 133 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Setzpfand Beratende Ingenieure GmbH & Co. KGZuschlagswert 338.087 €1 Veröffentlichung
- 06.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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