AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 23:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/16a894cc-e82c-43d9-89d9-300d3114e14c/

Lüftungstechnik (Mariengymnasium, 2. BA Verwaltungstrakt)

Notice-ID: 16a894cc-e82c-43d9-89d9-300d3114e14c · Procedure-ID: 01459eba-f47e-4e9e-b14b-354f3193ec74

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Warendorf, Der Bürgermeister, Bauverwaltungsamt, Zentrale Vergabestelle, Warendorf
Veröffentlicht
03.11.2025
Frist (Submission)
04.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die zweigeschossige Erweiterung sowie Kernsanierung des Verwaltungstraktes am Mariengymnasium Warendorf. Der bestehende teilunterkellerte Gebäudeteil der Verwaltung inkl. Sanitärkern wird im Zuge der Umbaumaßnahmen entkernt und neu aufgebaut. Der Neubau, sowie der Serverraum im OG und ein Kopierraum im EG werden vollständig mechanisch be- und entlüftet. Die WC-Kerne im Bestand werden über einen Dachventilator entlüftet, die Belüftung erfolgt durch Überströmung aus den Nebenräumen. Die RLT-Anlage ist auf dem Dach des Obergeschosses geplant. In die Klassenräume wird Zuluft eingebracht, die zentral in den Fluren abgesaugt wird. ---- Weiteres siehe Vergabeunterlagen

Vertragslaufzeit

Beginn
23.02.2026
Ende
26.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bezirksregierung Münster, Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).