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Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel
Stadt Wunsiedel · Wunsiedel · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Aumer Vermietungs GmbH (Vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft) →Beschreibung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Die bisherigen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung sind aufgrund der Anpassung der Funktionalen Leistungsbeschreibung [Anlage 802] anzupassen. Die bisherigen Angaben zum Auftragswert sind ebenfalls aufgrund der Änderung der funktionalen Leistungsbeschreibung anzupassen.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 11.365.615 €9 Veröffentlichungen
- Frist 30.08.2024 Die bisherigen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung sind aufgrund der Anpassung der Funktionalen Leistungsbeschreibung [Anlage 802] anzupassen. Die bisherigen Angaben zum Auftragswert sind ebenfalls aufgrund der Änderung der funktionalen Leistungsbeschreibung anzupassen. aktuell
- Frist 30.08.2024 Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.
- Frist 16.08.2024 Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.
- Frist 02.08.2024 Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.
- Frist 12.07.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 12.07.2024 Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.
- 27.08.2024 Die bisherigen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung sind aufgrund der Anpassung der Funktionalen Leistungsbeschreibung [Anlage 802] anzupassen. Die bisherigen Angaben zum Auftragswert sind ebenfalls aufgrund der Änderung der funktionalen Leistungsbeschreibung anzupassen.
- 16.08.2024 Bisherige Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen wird wegen aktualisierter Informationen bei der Beantwortung von Bewerberfragen verlängert.
- 13.06.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 273 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Aumer Vermietungs GmbH (Vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft) · Kranbetrieb Aumer GmbH (2. Mitglied der Bietergemeinschaft)1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.990 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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