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Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI (Freianlagen)
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz · Konstanz · Baden-Württemberg
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Beschreibung
78464 Konstanz, Universitätsstr. 10, KN,Uni,Geb.CDE,(S),Sanierung,1.BA, Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 2 HOAI (Freianlagen), Planung der Freianlagen zur Generalsanierung der Gebäude CDE an der Universität Konstanz mit ca. 6500m² Außenanlage innerhalb des Campus. Teilweise integriertes Landschaftskunstwerk das wieder herzustellen ist. Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie Fahrradabstellflächen im Zuge der nachhaltigen Mobilität. Die Leistungsphasen 2 und 3 umfassen die Planung des Gesamtkonzepts. Dabei soll die Maßnahme in einzelne, sinnvoll umzusetzende Bauabschnitte eingeteilt werden. Nach Erstellung der Bauunterlage (Entwurfsplanung) erfolgt die weitere Beauftragung der Leistungen ab Leistungsphase 4, voraussichtlich zunächst für den ersten der max. 3 Bauabschnitte. Es besteht die Option, die Leistungen ab Leistungsphase 4 der weiteren Bauabschnitte zu einem späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt, zu beauftragen, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Die insgesamt zu überplanende Fläche beträgt ca. 6.500 m². Die anteiligen Kosten der KG 500 belaufen sich auf ca. 1.400.000 € brutto für die Gesamtmaßnahme und auf ca. 600.000 € brutto für den 1.Bauabschnitt. Die Baudurchführung des 1.Bauabschnitt ist von Juli 2028 bis Dezember 2030 vorgesehen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe eines Rahmenvertrags für Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing und Stellenanzeigen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit für alle
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Projektabwicklung 30 %Qualität
siehe M130
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Preis 30 %
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen. Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen. Präsentation von zwei im Wesentlichen realisierten Referenzobjekten, deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die erforderlichen Angaben sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen. Die Präsentation der Referenzobjekte soll auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen. Hinweis: Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden. Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten. Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die notwendigen Erklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.
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Eignungsanforderung
Name der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Name und berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleiterin oder des vorgesehenen Projektleiters. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
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Durchschnittliche Personalstärke
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Offizielle Ausschreibung mit Bieterfrist.
Geschätzter Wert 150.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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