Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber muss spätestens vor Beginn der Leistungserbringung über eine Berufs-, Betriebs- oder IT-Haftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Kombination mehrerer Versicherungen verfügen. Der Versicherungsschutz muss die mit den ausgeschriebenen IT-, Telekommunikations-, Cloud-, Installations-, Betriebs- und Serviceleistungen verbundenen gesetzlichen Haftpflichtrisiken angemessen abdecken. Versichert sein müssen insbesondere gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden sowie wegen Vermögensschäden aus IT- und Telekommunikationsleistungen. Hierzu gehören, soweit marktüblich versicherbar, auch Vermögensschäden infolge der Löschung, Beschädigung oder Beeinträchtigung von Daten, der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder eines durch die versicherte Tätigkeit verursachten Informationssicherheitsvorfalls. Der Versicherungsschutz muss die vom Bewerber angebotenen Cloud-, UCaaS-, Integrations-, Installations-, Betriebs-, Wartungs- und Managed-Service-Leistungen ausdrücklich erfassen. Es gelten folgende Mindestversicherungssummen: - Personen- und Sachschäden zusammen: 5.000.000 EUR je Versicherungsfall - Vermögensschäden: 5.000.000 EUR je Versicherungsfall - Höchstersatzleistung je Versicherungsjahr: mindestens das Zweifache der jeweils vorgenannten Versicherungssumme Besteht der geforderte Versicherungsschutz bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht vollständig, ist eine verbindliche und vorbehaltlose Erklärung eines Versicherungsunternehmens oder eines hierzu bevollmächtigten Versicherungsmaklers vorzulegen, wonach der geforderte Versicherungsschutz im Zuschlagsfall hergestellt werden kann. Der vollständige Versicherungsschutz ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz sämtliche Mitglieder und deren jeweilige Leistungsanteile erfassen. Der Nachweis kann durch eine gemeinsame Versicherung oder durch mehrere, zusammen lückenlos ausreichende Versicherungen erbracht werden. Andere Unternehmen müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, soweit deren Versicherungsschutz oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Erfüllung dieser Anforderung in Anspruch genommen wird. Ausführende Unterauftragnehmer müssen entweder vom Versicherungsschutz des Auftragnehmers erfasst sein oder über einen eigenen, für ihren Leistungsanteil angemessenen Versicherungsschutz verfügen.