AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 19:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/16e91c53-7b69-4946-aec8-a91d96ca2a0b/

RV LVR-Schülerbeförderung 2025 Teil 6/6, Region Ost

Notice-ID: 16e91c53-7b69-4946-aec8-a91d96ca2a0b · Procedure-ID: 215f7610-e0c5-4fbc-a370-de5614b29721

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Stammdaten

Auftraggeber
LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und Dienstleistungen, Köln
Veröffentlicht
11.04.2025
Frist (Submission)
12.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60140000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Schülerbeförderung wird für den LVR die tägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu den verschiedenen LVR-Förderschulen vergeben. Details zu den Wohnorten, den Standorten der Schulen sowie die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Beförderungsplänen je Los. Neben den klassischen Tageslinien gibt es ggf. weitere Varianten der Schülerbeförderung, wie beispielsweise Wochenendlinien, Vorschullinien und Unterrichtslinien. Des Weiteren werden im Einzelfall zusätzliche Linien /Leistungen (Z-Linien) für abweichende Hin- oder Rückfahrten abgefragt. Details, insbesondere über die wöchentliche Anzahl der Fahrten, entnehmen Sie bitte den beigefügten Beförderungsplänen.

Lose

37 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.08.2025
Ende
31.07.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).