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Übernahme der vollständigen Betriebsverantwortung für den MKT-Betrieb des BMUKN als externer Generalunternehmer -GU MKT -
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
ARGE BMU HOFFMANN & JAKOBS Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Betriebsverantwortung für Medien-, Konferenz- und Veranstaltungstechnik (MKT) als externer Generalunternehmer.
- Die Leistung umfasst klassische Veranstaltungstechnik, Videokonferenzen sowie Wartung und Reparatur von Geräten.
- Die Betreuung erstreckt sich auf alle Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der Kombination von AV- und IT-Anwendungen sowie der Ästhetik der Ergebnisse.
- Es wird eine elektrotechnische Kapazität zur Wartung und Reparatur von Geräten gefordert.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (nachfolgend BMUKN genannt) plant einen externen Dienstleister als Generalunternehmer*in (GU) mit der Betreuung der Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend MKT genannt) zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUKN in Bonn und Berlin. Neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit der Bedienung von Licht-, Beschallungs- und Präsentationstechnik, nehmen Videokonferenzen als kombinierte AV- und IT-Anwendung einen immer größeren Anteil der MKT-Anforderungen im BMUKN ein. Bei hybriden Großveranstaltungen kommt das gesamte moderne medientechnische Spektrum zum Tragen, wobei nicht nur in diesem Zusammenhang Wert auf eine ansprechende Ästhetik der Resultate gelegt wird. In Hinblick auf Nachhaltigkeit und effizienten Betrieb sind ebenfalls elektrotechnische Kapazitäten zur Wartung und Reparatur von Geräten vorgesehen.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Hierzu wird das Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert.
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Qualität Showreel 30 %Qualität
Es ist ein Video-Showreel von maximal 2 Minuten Länge einzureichen, das Arbeitsproben aus den letzten 3 Jahren enthält.
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Qualität Personaleinsatzkonzept 20 %Qualität
Es ist ein Personaleinsatzkonzept auf maximal 3 DIN A4-Seiten im Hinblick auf das zu erwartende schwankende Bedarfsaufkommen. einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ARGE BMU HOFFMANN & JAKOBSZuschlagswert 3.852.418 €1 Veröffentlichung
- 23.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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