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Objektivierte Unternehmenswertermittlung nach IDW-(E)S 1 der ILB

Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam · Brandenburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Objektivierte Unternehmenswertermittlung nach IDW-(E)S 1 der ILB
    🏆 Grant Thornton AG · Düsseldorf
Auftragnehmer
  • Grant Thornton AG · Düsseldorf
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 09.02.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Grant Thornton AG. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Objektivierte Unternehmenswertermittlung nach IDW-(E)S 1 der ILB

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Objektivierte Unternehmenswertermittlung nach IDW-(E)S 1 der ILB
  • Qualifikationsprofile 50 Pkt.
    Qualität

    Für die Bewertung des Zuschlagskriteriums 3 (Qualifikationsprofile) hatte der Bieter folgende Angaben zu machen: - Nachweis der Berufserfahrung der vorgesehenen Teammitglieder durch einschlägige Lebensläufe unter Angabe der jeweiligen Berufsqualifikation. - Nachweis der Qualifikation der vorgesehenen Teammitglieder mit vergleichbaren und aussagekräftigen persönlichen Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren.

  • Preis 30 Pkt.

    Der Wertung im Zuschlagskriterium 1 (Preis) wurde der im Preisblatt eingetragene Pauschalpreis für die Grundleistung (netto) sowie der Gesamttagessatz für optionale Leistungen zugrunde gelegt.

  • Konzept 20 Pkt.
    Qualität

    Für die Bewertung anhand des Zuschlagskriteriums 2 (Konzept) hatte der Bieter ein Konzept zur Leistungserbringung einzureichen und dabei zwingend die in den Vergabeunterlagen genannten inhaltlichen und formellen Anforderungen zu erfüllen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bitte beachten Sie auch die Rechtsschutzhinweise der zuständigen Vergabekammer auf der oben angegebenen Website.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 22 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Grant Thornton AG

    1 Veröffentlichung

    • 10.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 126 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 394.524 €
Median 825.000 €
Oberes Quartil 1.600.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Investitionsbank des Landes Brandenburg · Potsdam

Stammdaten
Vergabenummer ILB-2025-454
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Potsdam, Brandenburg
Veröffentlicht 10.02.2026
CPV-Code 66171000
Finanzdienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 3,0) (?)
Erfüllungsort Potsdam

Bieter (1)
Grant Thornton AG · Düsseldorf

Auftragnehmer (?)
Grant Thornton AG
Vertrag 09.02.2026

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 4.534 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%

Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 466 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -18%
KMU-Bieteranteil 23%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Daten korrigieren →