Offenes Verfahren Bauauftrag EU-Oberschwelle Frist verlängert
Geändert: Die Angebotsfrist wurde auf den 05.05.2026 11:00 Uhr verlängert.

Hangsicherungsmaßnahmen Neckargemünd Am Mühlwald OT Rainbach

Stadtverwaltung Neckargemünd · Neckargemünd · Baden-Württemberg

Beschreibung

Die Stadt Neckargemünd plant im Bereich "Am Mühlwald OT Rainbach" eine Hangsicherung mittels tangierender Bohrpfahlwände durchzuführen.

KI-Eignungsanalyse

Diese Ausschreibung wird gerade von unserer KI analysiert. Die Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind in Kürze verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.008 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 523.667 €
Median 1.725.628 €
Oberes Quartil 4.843.389 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

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    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

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Stammdaten
Angebotsfrist 05.05.2026 (noch 15 Tage)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Standort Neckargemünd, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 11.03.2026
CPV-Code 45233120
Bauleistungen (Was ist das?)
Laufzeit 01.07.2026 – 30.06.2027
Bindefrist (?) 56 Tage

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 7.4

Historischer Durchschnitt aus 256.624 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 62 Tage
Schätzwert-Abweichung -25%
KMU-Bieteranteil 7%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Neckargemünd. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, RP Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)