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Lieferauftrag EU-Oberschwelle Rahmenvertrag

IT-Rahmenvertrag Drucker und Multifunktionsgeräte 2026

Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland · Neuss · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    IT-Rahmenvertrag Drucker & Multifunktionsgeräte 2026
    Rahmen 1.630.000 €
    🏆 Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
Auftragnehmer
  • Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 1.630.000 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 20.03.2026

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren (vierundzwanzig (24) Monaten) mit der einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Option einer zweijährigen (24 Monate) Vertragsverlängerung (Gesamtvertragslaufzeit maximal vier (4) Jahre bzw. achtund-vierzig (48) Monate). Die Ausübung des einseitig zugunsten des Auftraggebers bestehenden Optionsrechts zur Vertragsverlängerung steht im freien Ermessen des Auftraggebers; es besteht kein Anspruch seitens des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung. Beginn der Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung ist der 01.04.2026. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die folgenden Leistungen: die Lieferung von Druckern und Multifunktionsgeräten (nachfolgend zusammen auch „IT-Hardware“), die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch Dienstleistungen zur Vorinstallation, die Inbetriebnahme, Rollout und Unterstützung des Betriebes, die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch Störungsbeseitigung und Wiederherstellung mit Integration in die vorhandenen Prozesse des Auftraggebers, Dienstleistungen mit verschiedenen Anforderungsprofilen für den Auftraggeber.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · IT-Rahmenvertrag Drucker & Multifunktionsgeräte 2026
  • Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%). 50 %
    Qualität

    Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%).

  • Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (Leistung mit einer Gewichtung von 50%), Preis (mit einer Gewichtung von 50%). 50 %
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bieter und Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 GWB hin. § 134 GWB lautet: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung de Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. Die Vergabestelle weist in Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen bei der zuständigen Vergabekammer auf Folgendes hin: Zum 01.01.2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung in Münster eingerichtet. Sie ist dann landesweit für die Nachprüfungen von Vergabeverfahren zuständig. Ab 01.01.2026 ist die Vergabekammer Westfalen bereits für Nachprüfungen von Vergaben aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Dies bedeutet, dass Neueingänge von Verfahren mit Sitz der Vergabestelle im Regierungsbezirk Düsseldorf von der Vergabekammer Westfalen bearbeitet und entschieden werden. Die Kontaktdaten der Vergabekammer Westfalen lauten wie folgt: Geschäftsstelle, zentrales Postfach, Telefax: 0251 411-2165, Geschäftsstelle der Vergabekammer, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster. E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de (https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 IT-Rahmenvertrag Drucker & Multifunktionsgeräte 2026
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 82 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Computacenter AG & Co. oHG
    Auftragsvolumen (Rahmen) 1.630.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 131 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 262.034 €
Median 398.307 €
Oberes Quartil 632.032 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland · Neuss

info@itk-rheinland.de
021317500

1.630.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer DUS-ITKR-2025-032-eu
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag + Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Kommunaler Zweckverband ITK Rheinland
Standort Neuss, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 18.04.2026
CPV-Codes (5) 30232100 · Büromaschinen und Computer
30230000 · Büromaschinen und Computer
30215000 · Büromaschinen und Computer
50312000 · Reparatur und Instandhaltung
72000000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 3,5) (?)
Erfüllungsort Düsseldorf
Laufzeit 24 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabeberatung
Computacenter AG & Co. oHG · Kerpen

Auftragnehmer (?)
Computacenter AG & Co. oHG
Vertrag 20.03.2026

Ø Bieter in der Branche 3.5

Historischer Durchschnitt aus 48.516 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.799 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 38%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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