AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 03:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/174aa8a4-92dc-491f-a70f-09b824247fae/

Unterhaltsreinigung an der Grundschule an der Schwale

Notice-ID: 174aa8a4-92dc-491f-a70f-09b824247fae · Procedure-ID: d8d7c918-1d85-440f-8fb5-8616b59b1c78

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Neumünster - FD Gebäudemanagement, Neumünster
Veröffentlicht
10.05.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das zu reinigende Objekt ist die Grundschule an der Schwale, Uker Platz 1, 24537 Neumünster. Beginn der Unterhaltsreinigung ist am 15.08.2026. Die Reinigungsgrundfläche ist dem Aufmaß zu entnehmen und beträgt zum Zeitpunkt der Ausschreibung 3.352,98 m². Der genaue Arbeitsumfang ist der beigefügten Leistungsübersicht einschließlich des Aufmaßes zu entnehmen. Ein gemeinsamer Besichtigungstermin ist nicht vorgesehen. Die räumlichen Gegebenheiten sollen tagsüber vor Ort besichtigt werden. Der Besichtigungstermin ist mit dem Ansprechpartner vor Ort - Herr Knodel, Tel.: 0151-16777 523 - abzustimmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.08.2026
Ende
14.08.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).