AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19c8eef5cfa-58ee959669ab7bea) · Abgerufen am 11.08.2026 11:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/174c54c6-06df-4494-a070-ff623aec381e/

Herstellung und Lieferung von Speisen für die Kita- und Schul-Mittagsverpflegung

Notice-ID: 174c54c6-06df-4494-a070-ff623aec381e · Procedure-ID: 73d33c07-a35d-4a05-8ef2-1967c6bdde4b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ludwigsburg, Ludwigsburg
Veröffentlicht
24.02.2026
Frist (Submission)
30.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Herstellung und Lieferung von Speisen für die Kita- und Schul-Mittagsverpflegung

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — 4 Schulen

Erfüllungsort
Ludwigsburg

Los 2 — 4 Schulen

Erfüllungsort
71638

Los 3 — 7 Kitas / Kifaz

Erfüllungsort
Ludwigsburg

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).