AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 02:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/177412bf-0c48-4bec-b412-e59a67a304d0/

ITDZ Berlin: Schulung Digitale Akte Land Berlin

Notice-ID: 177412bf-0c48-4bec-b412-e59a67a304d0 · Procedure-ID: eb0a2ef9-1415-432c-be53-02ad7e5760e7

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Stammdaten

Auftraggeber
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR), Berlin
Veröffentlicht
17.12.2025
Frist (Submission)
02.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79632000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
41.399.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Konzeption, Durchführung und Evaluation von Schulungsmaßnahmen zur Einführung und Nutzung der Digitalen Akte Berlin (DAB). Der Auftrag umfasst Präsenz-, Online- und E-Learning-Formate für verschiedene Zielgruppen der Berliner Verwaltung sowie die Bereitstellung eines Lernmanagementsystems inklusive Teilnehmerverwaltung, Support und Qualitätssicherung. Ziel ist die bedarfsorientierte Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer zur effizienten Anwendung der DAB.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
128 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 7 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).