AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 04:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/17879132-532b-4ff7-b896-7e742e74c3ad/

Erweiterung Wendebecken SKH - Entsorgung von Bodenmaterial

Notice-ID: 17879132-532b-4ff7-b896-7e742e74c3ad · Procedure-ID: 689d2541-adbc-49af-a390-b94ca137c75c

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen-Neubauamt Hannover, Hannover
Veröffentlicht
08.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
2.776.721 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Leistungsgegenstand sind Entsorgungsleistungen von Bodenmaterial im Jahr 2026 Folgende Leistungen durch den Auftragnehmer zu erfüllen: - Entladen der Schuten und Fördern zur entsprechenden Entsorgungsstelle - Vorhalten und Unterhalten der Umschlagstelle - Übernahme und Deponierung der vom ANBau angelieferten Aushubböden - Erstellung und Bearbeitung von Übernahmescheinen, einschließlich sämtlicher Be-arbeitungsgebühren - Elektrischen Entsorgungsnachweis führen (Zedal) Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Leistungen ist als Bestandteil der Vertragsunterlagen unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).