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Beschallungsanlage
Stadt Reulingen · Reutlingen · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
d&b audiotechnik GmbH & Co. KG
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung einer professionellen Festinstallations-Beschallungsanlage für die Stadthalle Reutlingen.
- Es wird ein vollumfängliches Miet-/Nutzungsüberlassungs- und Servicemodell mit monatlicher Pauschalvergütung gesucht.
- Der Auftrag beinhaltet Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Entstörung, Reparatur, Austausch, Fernüberwachung, Deinstallation und Schulung.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren nach EU-Standards.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung, Installation, Inbetriebnahme und dauerhafte Betreuung einer professionellen Festinstallations-Beschallungsanlage für die Stadthalle Reutlingen im Rahmen eines vollumfänglichen Miet-/Nutzungsüberlassungs- und Servicemodells. Der Auftraggeber strebt dabei keine investive Beschaffung, sondern ein Nutzungsmodell mit monatlicher Pauschalvergütung an, das sämtliche Serviceleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit einschließt. Die Beschaffung insgesamt umfasst im Einzelnen: - Planung, Lieferung und Festinstallation eines vollständigen Beschallungs-systems - Inbetriebnahme und akustische Einmessung für alle relevanten Saalkonfigurationen - Wartung, Entstörung, Reparatur und Austausch defekter Komponenten - Fernüberwachung des Systemstatus - Deinstallation nach Vertragsende - Technischer Support und Schulung des Betriebspersonals.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Fristverlängerung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Beschallungskonzept 60 %Qualität
Die Bieter haben ein standortbezogenes Beschallungskonzept für die Stadthalle Reutlingen einzureichen, das folgende Aspekte behandelt: Raumakustische Anforderungen: Darstellung, wie das angebotene System auf die spezifischen akustischen Gegebenheiten der Stadthalle Reutlingen eingeht: - Konzept zur Beschallung der variablen Saalbereiche (Seitenränge, Empore, Unterempore, Bühnennah-Bereich) unter Berücksichtigung der jeweiligen Kon-figuration - Software basierte Simulation zur Darstellung der Homogenität der Schallver-teilung in verschiedenen Frequenzbändern im Publikumsbereich bei den ver-schiedenen Saalnutzungsvarianten - Software basierte Simulation zur Darstellung der Wirksamkeit der Direktivität der Schallverteilung in verschiedenen Frequenzbändern bei den verschiede-nen Saalnutzungsvarianten - Ansatz zur Reduzierung von Schallrückwirkung auf Bühne und Orchesterpodi-um - Umgang mit der akustisch lebhaften Raumcharakteristik bei unterschiedlichen Bestuhlungs- und Bühnentiefen Konfigurationsmanagement in der Praxis - Beschreibung, wie die 18 Saalkonfigurationen im konkreten Veranstaltungsall-tag der Stadthalle abgebildet und durch das Betriebspersonal handhabbar gemacht werden - Konzept für Schulung und Übergabe an das Haustechnikteam Serviceleistungen vor Ort - Beschreibung des konkreten Einmessungsprozesses bei Inbetriebnahme so-wie der Anpassungsmöglichkeiten im laufenden Betrieb - Darstellung des Serviceprozesses bei Ausfall während einer laufenden Veranstaltung Hinweis: Bei der Bewertung der Angebote können nur diejenigen Umstände bewertet werden, die Sie in dem Angebot ausdrücklich benennen und erläutern. Bitte berück-sichtigen Sie dies bei der Angebotserstellung. Für die Bewertung wendet der Auf-traggeber folgendes Punktesystem an: 0 Punkte: Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend 20 Punkte: Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwar-ten; Darstellungen sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft 40 Punkte: Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten; Darstellungen sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend 60 Punkte Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Un-gereimtheiten aufweisen können; Darstellungen lassen eine durchschnittliche Leistung erwarten; insgesamt befriedigend 80 Punkte: Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, Darstellungen lassen eine gute Leistung erwarten; insgesamt gut 100 Punkte: Gut strukturierte Angaben, Darstellungen lassen eine weit überdurchschnittliche, sehr gute Leistung erwarten; insge-samt sehr gut
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Preis 40 %
Gemäß Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) *** 2) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 3) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 4) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB. ***
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 27 Tage nach Fristende
Auftragnehmer d&b audiotechnik GmbH & Co. KG1 Veröffentlichung
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 340 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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