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Wartungsverträge Straßenbeleuchtung der Ortsgemeinden der VG Hamm (Sieg)
Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hamm/Sieg · Hamm (Sieg) · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 22.09.2026, 09:00 Uhr (noch 30 Tage)
Beschreibung
Die Kommune ist im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben verpflichtet, in ihrem Gebiet eine ausreichende Beleuchtung der öffentlichen Wege und Flächen vorzunehmen (öffentliche Straßenbeleuchtung), die den gesetzlichen Anforderungen ihrer allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genügt. Die Kommunen beabsichtigen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Lichtpunkte der Kommune zur Beleuchtung von Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Bundeslandes, dem die Kommune angehört (Öffentliche Verkehrsflächen), einen Wartungsvertrag abzuschließen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Wartung der Straßenbeleuchtung in den Ortsgemeinden der VG Hamm (Sieg).
- Es handelt sich um einen offenen Dienstleistungsauftrag zur Sicherstellung der öffentlichen Verkehrssicherungspflicht.
- Die genauen Anforderungen an Eignung und Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Bieter sollten Erfahrung in der Instandhaltung von Beleuchtungssystemen nachweisen können.
Die Ausschreibung betrifft Wartungsverträge für die Straßenbeleuchtung in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Preis/Angebot Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte und damit die maximale Punktzahl. Die Angebote werden zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise (= H_i) vom niedrigsten Angebotspreis (= H_min) unterscheiden. Dabei erhält der Quotient H_min:H_min=1 für das beste Preisverhältnis 10 Wertungspunkte. Formel Berechnung: Punkte=H_min/H_i x Punkte (10) Legende: Hmin = niedrigster Angebotspreis H_i = Honorarangebot Beispiel: 1. Angebot = 5.000 € 2. Angebot = 7.500 € H_min = 5.000 € 1. Angebot = 5.000 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/5.000 x Punkte (10) = 10 Punkte 2. Angebot 7.500 € Berechnung Punkte: Punkte=5.000/7.500 x Punkte (10) = 6,67 Punkte
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Instandhaltungskonzept 40 %Qualität
Qualität des Instandhaltungskonzeptes Straßenbeleuchtung (anhand Beispielstörfall) Erläuterung der zu bewertenden Inhalte (Bewertungsgegenstand) Im Rahmen der Angebotswertung wird die Qualität des vom Bieter dargestellten Instandhaltungskonzeptes anhand des oben beschriebenen Störfalls beurteilt. Maßgeblich ist, inwieweit das Konzept eine strukturierte, praxisgerechte und nachvollziehbare Vorgehensweise erkennen lässt. Form: Das Konzept darf einen Umfang von zwei DIN-A4 Seiten, Schriftart: Arial, Schriftgröße 11 pt. nicht übersteigen. Alle über diesen Umfang hinausgehenden Seiten werden nicht gewertet. Dabei sollten die nachfolgenden Aspekte in dem Konzept aufgegriffen werden: 1. Störungserfassung und Erreichbarkeit Darzustellen ist, wie die Störung erfasst wird und welche Meldewege zur Verfügung stehen (z. B. telefonische Meldung, digitale Systeme). Bewertet werden insbesondere • die Erreichbarkeit des Auftragnehmers außerhalb regulärer Arbeitszeiten (Wochenende, Feiertage) und • die strukturierte Aufnahme und Dokumentation der Störungsmeldung. 2. Priorisierung und Einstufung der Störung Der Bieter hat darzulegen, wie der beschriebene Störfall bewertet und priorisiert wird (Rangfolge der Abarbeitung bei Eingang mehrerer Störfälle gleichzeitig, Priorisierung der Lage bzw. nach Leuchtpunkt, usw.). Bewertet wird • ob nachvollziehbare Prioritätsstufen vorgesehen sind (nach Kriterien wie Verkehrssicherheit, Nutzungshäufigkeit oder Gefahrenpotenzial etc.) und • wie der Ausfall einer Leuchte an einer innerörtlichen Gemeindestraße eingeordnet wird. 3. Reaktions- und Entstörzeiten Darzustellen sind die vorgesehenen Reaktionszeiten (Zeit bis zur Aufnahme der Arbeiten) sowie die Entstörzeiten (Zeit bis zur Wiederinbetriebnahme). Bewertet werden • die Klarheit und Verbindlichkeit der Zeitangaben und • die Plausibilität der Zeiten im Hinblick auf den dargestellten Störfall (Samstag 18:00 Uhr). 4. Organisation, Personal und Einsatzsteuerung Der Bieter hat darzustellen, wie die organisatorische Abwicklung erfolgt. Bewertet werden insbesondere • der Einsatz von Bereitschaftsdiensten, • die Verfügbarkeit qualifizierten Fachpersonals, • die Organisation der Einsatzsteuerung und Anfahrt sowie • die regionale Nähe bzw. Reaktionsfähigkeit im Gebiet der Verbandsgemeinde. 5. Ersatzteil- und Materialmanagement Darzustellen ist, wie die Instandsetzung technisch umgesetzt wird. Bewertet werden • die Verfügbarkeit gängiger Ersatzteile und Leuchtmittel, • der Umgang mit unterschiedlichen Leuchtentypen im Gemeindegebiet und • die Maßnahmen zur Vermeidung von Verzögerungen durch Materialbeschaffung. 6. Dokumentation und Kommunikation Der Bieter hat darzulegen, wie der Störfall dokumentiert und kommuniziert wird. Bewertet werden • die Information der Verbandsgemeinde bzw. der Ortsgemeinde über den Status und • die Möglichkeit der Auswertung (z. B. Häufigkeit von Störungen und Reaktionszeiten). 7. Präventive Verbesserungsmaßnahmen Darzustellen ist, ob und wie aus dem Störfall Erkenntnisse für die präventiven Maßnahmen abgeleitet werden. Bewertet werden • die Maßnahmen zur Reduzierung zukünftiger Ausfälle und • der strukturierte Umgang mit wiederkehrenden Störungen. Bewertung mit 7 bis 10 Punkten: Das Wartungs- und Instandhaltungskonzept ist klar strukturiert und leicht verständlich dargestellt. Der Ablauf bei Störfällen (z. B. Ausfall einer Leuchte) wird vollständig, nachvollziehbar und praxisnah beschrieben – von der Störungsmeldung über die Priorisierung bis zur Entstörung und Dokumentation. Kritische Punkte und typische Schwierigkeiten (z. B. Ersatzteilverfügbarkeit, Erreichbarkeit, Priorisierung bei mehreren Störungen) werden benannt und schlüssig bewertet. Die wesentlichen Ablaufschritte sowie Zuständigkeiten sind eindeutig dargestellt. Mögliche Handlungs- und Lösungsansätze werden gegenübergestellt und deren Vor- und Nachteile erläutert. Die gewählte Vorgehensweise sowie deren Umsetzung sind verständlich, realistisch und in sich schlüssig beschrieben. Das Konzept lässt erkennen, dass der Bieter über umfangreiche praktische Erfahrung verfügt. Die Ausführungen sind fundiert, konkret und nachvollziehbar sowie durchgängig auf die praktische Umsetzung ausgerichtet. Bewertung mit 4 bis 6 Punkten: Das Wartungs- und Instandhaltungskonzept ist insgesamt verständlich dargestellt. Der Ablauf bei Störfällen wird beschrieben, jedoch nicht in allen Punkten detailliert oder vollständig. Die wesentlichen Ablaufschritte sind erkennbar, bleiben jedoch teilweise allgemein oder oberflächlich. Mögliche Lösungsansätze werden nur vereinzelt dargestellt; eine systematische Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen erfolgt nur eingeschränkt. Die gewählte Vorgehensweise sowie deren Umsetzung sind grundsätzlich nachvollziehbar, lassen jedoch in Tiefe und Praxisbezug Defizite erkennen. Das Konzept vermittelt insgesamt einen ausreichenden Eindruck der vorgesehenen Vorgehensweise, weist jedoch in einzelnen Bereichen Unklarheiten oder fehlende Konkretisierungen auf. Bewertung mit 0 bis 3 Punkten: Das Wartungs- und Instandhaltungskonzept ist lückenhaft, unstrukturiert oder nicht schlüssig aufgebaut. Der Ablauf bei Störfällen ist unklar, unvoll-ständig oder nicht nachvollziehbar dargestellt. Wesentliche Prozessschrit-te, Zuständigkeiten oder Reaktionszeiten fehlen oder bleiben unverständ-lich. Lösungsansätze sowie deren Vor- und Nachteile werden nicht oder nur unzureichend beschrieben. Die dargestellte Vorgehensweise ist nicht plau-sibel oder nicht praxisgerecht umsetzbar. Eine kritische Auseinanderset-zung mit möglichen Problemen oder Einschränkungen des eigenen Kon-zeptes fehlt. Das Konzept enthält erhebliche inhaltliche Mängel, sodass die vorgesehene Leistungserbringung nicht oder nur unzureichend beurteilt werden kann. Die Vergabe von Zwischenpunkten in 0,5er-Schritten bleibt vorbehalten.
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Vertragsbestandteile 10 %Qualität
Vertragsbestandteile Die den Vergabeunterlagen beigefügten Mindestbestandteile sind zwingend in das abzugebende Vertragsmuster aufzunehmen. Für alles was über den Mindeststandard hinaus angeboten wird, werden zusätzliche Punkte vergeben. Es können maximal 10 Punkte erreicht werden, siehe beigefügter Vor-druck.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eintragung ins Handelsregister
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden pro Schadensereignis (mindestversicherungssumme) bis zu 3,0 Mio je Schadensfall, für sonstige Sach- und Vermögensschäden bis 100.000,00 je Schadensfall. Versicherungsschutz ist gegenüber dem Auftraggeber jährlich nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung gem. 124 LD VHB (Liegt den Vergabeunterlagen bei) Mustererklärung 1 und 3 LTTG (liegt den Vergabeunterlagen bei) Erklärung Schwarzarbeitergesetz (liegt den Vergabeunterlagen bei) Eigenerklärung Russland (liegt den Vergabeunterlagen bei)
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Jahresumsatz der letzten drei Kalenderjahre gem. Formblatt 124 VHB (liegt den Vergabeunterlagen bei)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
zwei vergleichbare Referenzen deren Fertigstellung bis zu zehn Jahre zurückliegen ab dem 1.8.2026 Vergleichbar sind Referenzen, wenn es sich um Wartungsverträge für Straßenbeleuchtung mit mindestens 1.500 Lichtpunkten handelt. Ein Referenzvordruck liegt den Vergabeunterlagen bei
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Berechtigung über die Führung der Berufsbezeichnung "Elektroinstallateurmeister/in, staatlich geprüfter Techniker oder Ingenieur Elektrotechnik" oder die Berechtigung als konzessionierter Elektrofachbetrieb (offiziell zugelassener Meisterbetrieb) tätig zu werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 30 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 22.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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