AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Energie-Geschäftsreise im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2026, 2. Tranche
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- Frist (Submission)
- 23.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 75131000 — Öffentliche Verwaltung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Ziel der Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN), die klimafreundliche Energielösungen anbieten, beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu positionieren. Ein fester Bestandteil des Förderangebots ist das Energie-Geschäftsreiseprogramm. Ziel der Energie-Geschäftsreisen ist es, den Markteinstieg für deutsche KMU durch den Aufbau von fundierten Marktkenntnissen sowie die gezielte Kontaktvermittlung zu potenziellen Geschäftspartnern in den jeweiligen Zielmärkten vorzubereiten und bestehende Auslandsaktivitäten deutscher KMU weiter auszubauen. Das Fördermodul Energie-Geschäftsreise (GR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Briefing vor Ort sowie einer Veranstaltung oder einer Kombination mehrerer Veranstaltungsformate, die in Abhängigkeit von Zielmarkt und Themenschwerpunkt ausgewählt werden. Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes.
Lose
33 Lose (max. 33 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Vergabeergebnis
- Ausschreibung · Frist: 23.02.2026
- Zuschlag
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.