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Systemservice und Weiterentwicklung SAP-Produkte
LfA Förderbank Bayern · München · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSystemservice SAP-Produkte🏆 Accenture Banking Technology Solutions GmbH · Berlin
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Los 2 VergebenWeiterentwicklung SAP-Produkte🏆 Sopra Steria SE · Hamburg
- Accenture Banking Technology Solutions GmbH · Berlin
- Innobis AG · Norderstedt
- Sopra Steria SE · Hamburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die LfA setzt zur Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse verschiedene SAP-Produkte ein. Dazu gehören die klassischen SAP-Module GP (Geschäftspartner), CML (Darlehensverwaltung), CMS (Sicherheitenverwaltung), TRM (Treasury and Risk Management), FI (Finanzwesen), CO (Controlling) und RBD (Wertberichtigung). Diese Software-Produkte sind eingebettet in eine komplexe IT-Landschaft und stellen hohe Anforderungen an den Betrieb. Die SAP-Systeme wurden im Mai 2025 an die SAP ausgelagert. Darüber hinaus müssen die Software-Produkte aufgrund sich ändernder Anforderungen (z.B. aufgrund neuer regulatorischer Bestimmungen) ständig weiterentwickelt werden. Die LfA benötigt für diese Zwecke externe Unterstützung, die sie in zwei Losen ausgeschrieben hat: - Los 1: Systemservice SAP-Produkte - Los 2: Weiterentwicklung SAP-Produkte
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Los 1 - Systemservice SAP-Produkte umfasst eine Einzelvereinbarung (EVB-IT Pflegevertrag S). Los 2 - Weiterentwicklung SAP-Produkte umfasst eine Rahmenvereinbarung (EVB-IT Rahmenvereinbarung, EVB-IT Erstellungs- und Dienstvertrag).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertung der Leistung (L) nach WichtigkeitQualität
Die Bewertung der Leistung erfolgte anhand der im Kriterienkatalog dargestellten Kriterien (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Hierfür wurden die vom jeweiligen Bieter mit dem Angebot eingereichten Antworten auf die Fragen des Kriterienkatalogs herangezogen. Für die einzelnen Kriterien wurden jeweils bis zu 10 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgte in 4 Gruppen: - Gruppe 1 (0 Punkte) - Gruppe 2 (2 Punkte) - Gruppe 3 (6 Punkte) - Gruppe 4 (10 Punkte) Der Punktwert richtete sich nach der Qualität der Darstellung des Bieters. Dabei wurden die in der Spalte "Kriterium / Erläuterung" dargestellten Aspekte zur Bewertung herangezogen. Für die Punktvergabe galt: - Gruppe 1: Die Darstellung ist unzureichend. - Gruppe 2: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen nur in Ansätzen. - Gruppe 3: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen im Wesentlichen. - Gruppe 4: Die Darstellung erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße. Die Punktzahl pro Kriteriengruppe ergab sich jeweils durch die Summe der gewichteten Punktwerte. Beispiel: Der gewichtete Punktwert für 1.1 ergab sich aus dem Produkt von vergebenem Punktwert für 1.1 sowie der angegebenen Gewichtung Ebene 2 und Gewichtung Ebene 1. Der gewichtete Punktwert für die anderen Nummern errechnete sich analog. Die maximal erreichbaren Punktzahl betrugen pro Los 1.000 Punkte. Am Ende dieses Bewertungsschrittes lag für jedes Angebot eine Kennzahl (Gesamtsumme der Leistungspunkte) vor.
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Bewertung des Preises (P) nach WichtigkeitPreis
Für Los 1 ergab sich der Gesamtpreis (Spalte E, Zeile 19 = Angebotspreis mit MwSt.) aus den Angaben des Bieters im Preisblatt für den Systemservice für 48 Monate, die Kosten für die initiale Zertifizierung oder Rezertifizierung im ersten Jahr sowie eine dreimalige Rezertifizierung. Der Gesamtpreis für Los 2 (Spalte E, Zeile 18 = Angebotspreis mit MwSt.) ergab sich, wie im Preisblatt dargestellt, aus der Summe der Produkte von Tagessätzen pro Beraterstufe und den Wertungsmengen der Tage pro Beraterstufe.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (3) Accenture Banking Technology Solutions GmbH · Innobis AG · Sopra Steria SE1 Veröffentlichung
- 19.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 2.672 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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