AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/17b3fb86-dd3b-4033-a5d9-9f78f81a72eb) · Abgerufen am 16.08.2026 00:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/17b3fb86-dd3b-4033-a5d9-9f78f81a72eb/

Baumpflege Rahmenvertrag 2025 - 2028

Notice-ID: 17b3fb86-dd3b-4033-a5d9-9f78f81a72eb · Procedure-ID: 3cd11ef2-ea18-49fd-b5e8-ef20bf48f89e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Traunstein, Traunstein
Veröffentlicht
16.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77211500 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
319.602 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag für Baumpflegemaßnahmen an Straßenbäumen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zur Herstellung der Verkehrssicherheit in den beiden Kooperationsstraßenmeistereien Traunstein/Neuötting und Bischofswiesen/Freilassing für den Zeitraum 2025 - 2028. Zu den Baumpflegearbeiten gehören Kronenpflegen, Kroneneinkürzungen, Kronensicherungen, Lichtraumprofilschnitte und Totholzbeseitigungen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Baumbua Baumpflege
Vertragsabschluss
28.04.2025
Zuschlagsentscheidung
16.04.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).