AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/17bc606e-2b3c-43f4-bb1d-041f1d63c250) · Abgerufen am 25.08.2026 23:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/17bc606e-2b3c-43f4-bb1d-041f1d63c250/

Abdichtungsarbeiten und Lichtschachtsanierung 2. BA nach ATV DIN 18349

Notice-ID: 17bc606e-2b3c-43f4-bb1d-041f1d63c250 · Procedure-ID: e8ffe524-3f2d-485d-ae19-4bad681589ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Würzburg, Würzburg
Veröffentlicht
12.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
45262330 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
998.296 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

- Baustelleneinrichtung für die eigenen Arbeiten: 1 St - Erdarbeiten einschl. Entsorgung: 400 m³ - Abbruch Außenbereich einschl. Entsorgung: 50 m³ - Betonsanierung Lichtschächte: 208 Schadstellen - Abdichtung: 1070 m² - Sockeldämmung: 277 m² - Entwässerungskanalarbeiten: 65 m - Stahlbauarbeiten Gitterroste: 5.550 kg

Vertragslaufzeit

Beginn
31.08.2026
Ende
20.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Balthasar Höhn Bauunternehmung GmbH & Co. KG

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 12.08.2026 (13 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 22.08.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 27.08.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).