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Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH · Hofheim am Taunus · Hessen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung für bargeldlose Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über digitale Kanäle.
- Leistungsumfang beinhaltet Payment Service Provider, Kreditkarten-Acquirer und Factorer.
- Die Dienstleistung steht Verkehrsunternehmen im RMV und NVV sowie der rms GmbH zur Verfügung.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit Rahmenvereinbarung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind die Dienstleistungen eines Payment Service Providers (PSP), also insbesondere die elektronische Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen über sämtliche digitale Vertriebskanäle, die von den Kundinnen und Kunden selbst bedient werden. Diese Dienstleistung soll über eine Rahmenvereinbarung den im RMV und NVV organisierten Verkehrsunternehmen sowie dem vom RMV beauftragten Vertriebsdienstleister (VDL; der rms GmbH) zur Verfügung stehen. Diese Bezugsberechtigten sind in den Vergabeunterlagen, vgl. D 3 Bezugsberechtigte aufgelistet. Der PSP übernimmt dabei auch die Leistung eines Kreditkarten-Acquirers und eines Factorers.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
✏️ Änderung
Frist für den Eingang der Angebote statt Datum 17.08.2026 muss es heißen Datum 28.08.2026
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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🔎 Neuere Ausschreibung desselben Auftraggebers
Dieses Verfahren wurde ohne Zuschlag beendet. Derselbe Auftraggeber hat am 09.10.2026 eine Ausschreibung mit nahezu gleichlautendem Titel veröffentlicht:
Rahmenvereinbarung über die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Vertriebsplattform des Rhein-Main-Verkehrsverbundes — Angebote bis 09.11.2026.
Ob es sich um eine Wiederholung dieses Verfahrens handelt, ist den Bekanntmachungen nicht zu entnehmen — vergleichen Sie die Leistung selbst.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
99 von 99 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis, der sich aus dem Kalkulationsblatt (Vergabeunterlagen E 1) des Bieters ergibt. 80 %Preis
Wertungspreis
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Qualitätspunkte, die sich aus den Soll-Kriterien des Anforderungskatalogs (Vergabeunterlagen C 2) ergeben. 20 %Qualität
Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Alle Angebote ausgeschlossen
1 Veröffentlichung
- 01.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 160 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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