AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 04:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/17ca7be8-8fc6-4ed1-991b-18fdcccbaf99/

Literaturrecherche und Datenanalyse zu gesundheitlichen Auswirkungen körperlicher Belastung in der Schwangerschaft am Arbeits- und Ausbildungsplatz

Notice-ID: 17ca7be8-8fc6-4ed1-991b-18fdcccbaf99 · Procedure-ID: d4a46442-2b26-4f89-92c3-e51e4a42de9a

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln
Veröffentlicht
30.06.2026
Frist (Submission)
04.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Ziel des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind einerseits und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit andererseits sicherzustellen. Es sollen die Rechte der Frauen gestärkt werden, dem Beruf, der Ausbildung bzw. dem Studium während Schwangerschaft und Stillzeit ohne Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der ihres Kindes weiter nachzugehen. Um die Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben zu erleichtern, wurde der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) als Gremium unabhängiger Expertinnen und Experten beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eingerichtet. Die Geschäftsführung des AfMu liegt laut § 30 Absatz 6 MuSchG beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Der AfMu erarbeitet Regeln und Empfehlungen, die Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung und Erleichterung des Gesetzesvollzugs. In Bezug auf körperliche Belastung und negative gesundheitliche Auswirkungen auf die Schwangere und ungeborenes Kind fehlt es allgemein an einer klaren Evidenz. In der Praxis besteht daher häufig Unsicherheit bei Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberinnen ebenso wie den schwangeren Beschäftigten. Um vorschnellen Beschäftigungsverboten bzw. einer Beschäftigung der Schwangeren mit gefährlichen Tätigkeiten entgegenzuwirken, benötigt der AfMu Klarheit über den aktuellen Forschungsstand. Dieser soll daher für Deutschland und vergleichbare Länder professionell erfasst und ausgewertet werden. Es wird eine Literaturrecherche und Datenanalyse zu Auswirkungen körperlicher Belastung auf die Gesundheit Schwangerer und ihrer ungeborenen Kinder in Beruf, Ausbildung und Studium ausgeschrieben. Berücksichtigt werden sollen Forschungsarbeiten, die insbesondere die in § 11 Absatz 3 und 5 MuSchG Einwirkungen und Arbeitsbedingungen behandeln: - ionisierende und nicht ionisierende Strahlungen, - Erschütterungen, Vibrationen und Lärm, - Hitze, Kälte und Nässe, - Lasten von Hand heben, halten, bewegen oder befördern, - nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats überwiegend bewegungsarmes, ständiges Stehen, - Zwangshaltungen, wie erhebliches Strecken, Beugen, dauerndes Hocken, sich gebückt Halten, - Tragen von Schutzausrüstung, wenn das Tragen eine Belastung darstellt, - Tätigkeiten mit Erhöhung des Drucks im Bauchraum. Um eine breitere Basis aussagekräftiger Daten zu Gefährdungen Schwangerer und ihrer ungeborenen Kinder durch körperliche Belastung und physikalische/mechanische Einwirkungen zu nutzen, sollen die zu dieser Thematik veröffentlichten Daten aus Ländern mit ähnlicher Alters- und Bevölkerungsstruktur recherchiert und analysiert werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).