Bietergemeinschaft
Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich.
Stadt Ahaus · Ahaus · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Bauwesen & Infrastruktur →Die Stadt Ahaus plant den Neubau einer Feuer- und Rettungswache und eines Baubetriebshof am bereits bestehenden Standort. Beide Gebäude und Nutzer grenzen dort als direkte Nachbarn aneinander. Im Vorfeld wurden durch das Büro kplan Bedarfsermittlungen durchgeführt und durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft der Stadt Ahaus ergänzt. Die Raumbedarfe sind von den politischen Gremien der Stadt Ahaus bestätigt worden. Die Planung beinhaltet die Umsetzung sämtlicher definierter Bedarfe unter besonderer Berücksichtigung von Synergien und einer effizienten Nutzung des Grundstücks. Zentral sind dabei Aspekte wie die infrastrukturelle Anbindung und eine zukunftsfähige Energieversorgung. Da die Baumaßnahmen während des laufenden Betriebs erfolgen, ist eine abschnittsweise Realisierung erforderlich. Um die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Areals aufzuzeigen und eine fundierte Grundlage für einzelne Realisierungsmaßnahmen zu schaffen, ist eine ganzheitliche städtebauliche und architektonische Betrachtung des Areals notwendig. Insgesamt beträgt die Schätzung zum jetzigen Zeitpunkt ca. 45 Mio. Euro brutto über alle Kostengruppen, mit einer Genauigkeit von +/- 30 %. Die benötigten Flächen für die Feuer- und Rettungswache sowie den Baubetriebshof liegen bei insgesamt ca. 14. 000 qm (BGF). Das zur Verfügung stehende Grundstück ist ca. 5 ha groß. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe das bestmögliche Entwurfskonzept und ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit ca. 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsbüro (Architekt*in - Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI) für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden wer
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 für die Planung einer Feuer- und Rettungswache sowie eines Baubetriebshofs in Ahaus mit geschätztem Gesamtvolumen von ca. 45 Mio. Euro brutto.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI.“
15–15 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Insgesamt werden 150 Punkte vergeben. Die Preistragenden erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 150 Punkte; 2. Preis: 100 Punkte; 3. Preis: 50 Punkte. Wenn mehr Preise vergeben werden, erhält der/die Preisträger*in jeweils 0 Punkte für dieses Kriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Auswahlkriterien zur Teilnahme am Wettbewerb: Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA- Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen deren Projektverantwortliche*r zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in befugt ist. Innenarchitekt*innen sind teilnahmeberechtigt, wenn sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Für Innenarchitekt*innen ohne uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung (gem. 67 BauO NRW 2016), ist zwingend die Zusammenarbeit mit einem/einer Architekt*innen notwendig. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und die/der Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Architekt*in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt*in" (Kammernachweis) (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (5) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (6) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.d. Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung (Russland-Sanktionen) vorliegen. Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Mindestreferenzen werden als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren im Rahmen des VgV Verhandlungsverfahrens nachzuweisen sein. Aus allen Bewerbungen werden zehn Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer*innen oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.
Eignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Planungswettbewerb: Zu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (8) Nachweis von folgenden Referenzen: Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. (8 a) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.03.2016), min. 7.000 qm BGF, min. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. (8 b) Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: Neubau (Erweiterungsneubau möglich, Sanierung ausgeschlossen), Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 31.03.2016), min. vier bearbeitete Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI. (9) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe vorliegt (Sach- und Vermögensschäden: min. 5 Mio. Euro; Personenschäden: min. 3 Mio. Euro; 2-fach maximiert) bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (10) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin (z.B. junge/kleine Büros) der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber*in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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