AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Schienenersatzverkehr - BÜ Sanierung Kurhessenstraße
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
- Veröffentlicht
- 10.06.2022
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 60172000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Schienenersatzverkehr zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und U-Bahn-Station Miquel-/Adickesallee/Polizeipräsidium beginnt am Montag, 25.07.2022 mit Betriebsbeginn und endet am Sonntag, 07.08.2022 mit Betriebsschluss. 1) Die fachliche Eignung des Auftragsnehmers (im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R. durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff. PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG VO 1073/2009 oder durch eine Bescheinigung über die fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmen gem. Art 21 EG VO 1071/2009 in Verbindung mit Anlage III zur EG VO 1071/2009 erbracht. 2) Der AN ist verpflichtet, die folgende Betriebsleistung (siehe Anlagen) unter der Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), zu erbringen. 3.) Der AN ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich. Unbeschadet dieser Verpflichtung des AN , hat die VGF das Recht, die Einhaltung dieser Vorschriften durch entsprechende Nachweise des AN jederzeit zu überprüf en. 4.) Für die Erbringung der gemäß Anlagen ausgeschriebenen Betriebsleistung darf sich der Hauptauftragnehmer auch dritter Unternehmen bedienen. In diesem Zusammenhang gelten die unter Punkt 1.1.10 beschrieben Vorgaben. Der Einsatz erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Schienenersatzverkehr - BÜ Sanierung Kurhessenstraße
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor