AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 03:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/180bc1e9-68bb-4306-80b7-248959ea4aca/

Rahmenvertrag EWS Los 1 und 2

Notice-ID: 180bc1e9-68bb-4306-80b7-248959ea4aca · Procedure-ID: 83128898-ca31-4b1f-8178-d4b38c90685c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Mannheim
Veröffentlicht
21.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
34000000 — Transportmittel
Branche
Verkehr & Logistik
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.197.699 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Abschluss von Rahmenverträgen für zwei Lose zur Lieferung von Einzelweichensteuerungen (EWS) nebst Zubehör, Schulung und Systemservice. Die Einzelweichensteuerungen dienen zur Steuerung und Überwachung einer elektrisch gestellten Weiche und 4 Heizkreisen der elektrischen Weichenheizung. Sie werden in Sichtfahrbereichen (gemäß § 49 BOStrab) eingesetzt und müssen das Umstellen und sichere Befahren der Weichen ermöglichen. Örtlich werden die EWS in den Straßenbahnnetzen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg eingesetzt.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.10.2025
Zuschlagsentscheidung
20.10.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).