Gegenstand der Ausschreibung ist eine Dispositionssoftware für die Hamburger Hochbahn sowie deren Einführung im Rahmen der S/4H Implementierung 2026-2027.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Dispositions-Tool
Preis60 %
6.1 Gesamtpreis Implementierung 6.2 Gesamtpreis Tool über 3 Jahre
Disposition von Mitarbeitern/Werkstattflächen10 %
Qualität
1.1 Disposition von Mitarbeitern 1.2 Disposition von Betriebsmitteln 1.3 Disposition von Werkstattflächen
Disposition von Fahrzeugen/Fahrten10 %
Qualität
2.1 Disposition von Betriebsfahrzeugen 2.2 Disposition von UHD-/B-Wagen
Use Cases10 %
Qualität
3.1 Use Case TI 3.2 Use Case TS 3.3 Use Case FFG 3.4 Use Case Arbeitsfahrzeuge 3.5 Use Case Betrieb U-Bahn
Übergeordnete Anforderungen5 %
Qualität
4.1 Berechtigungen 4.2 Benachrichtigungen 4.3 Anforderungen an Usability
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Hamburg Messe und Congress GmbH, Hamburg
· 25.09.2026
KI Gesucht wird ein Dienstleistungspartner für den Aufbau und die Weiterentwicklung einer Business-Intelligence- und Analytics-Plattform auf Basis von Microsoft Technologien.
AusschreibungVerhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbIT-Dienstleistungen
Historischer Durchschnitt aus 66.010 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen90%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.980 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: