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Projektmanagement Neubau Bezirksverwaltung Wuppertal
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) · Hamburg · Hamburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenProjektmanagement Neubau Bezirksverwaltung WuppertalRahmen 1.250.000 €🏆 Uding Projektmanagement GmbH · Lünen
- Uding Projektmanagement GmbH · Lünen
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Uding Projektmanagement GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (Auftraggeberin) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als gesetzliche Unfallversicherung versichert die Auftraggeberin Unternehmen aus dem Transport- und Verkehrsgewerbe. Dazu gehören der Güter- und Personentransport, Entsorgung, Post-Logistik, Telekommunikation, Luftfahrt, Binnen-schifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei, aber auch Flieger- und Fahrschulen, Abschleppdienste, Be-stattungsunternehmen und Reittierhaltung. Sie berät und unterstützt die bei ihr angeschlossenen Un-ternehmer und deren Mitarbeitenden bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten. Sie ist zuständig für die Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Die Auftraggeberin beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Außenanlage in Wuppertal. Für den geplanten Neubau steht eine Grundstücksfläche von 3.133 qm zur Verfügung. Auf dem Grundstück stehen derzeit ein leerstehendes freistehendes Garagen- (EG) und Lagergebäude (OG) sowie ein leerstehender zusammenhängender, teilunterkellerter mehrgeschossiger Gebäudekomplex. Diese Bestandsgebäude müssen abgebrochen und entsorgt werden. Zwei gebäudebezogene Gutachten liegen bereits vor. In dem geplanten Verwaltungsgebäude besteht Bürobedarf für 160 Beschäftigte. Neben den reinen Büroräumen sind auch sonstige für den Verwaltungsbetrieb notwendige Räume, wie Besprechungs-, Sozial- und Archivräume, Teeküchen, ein großer Sitzungssaal für max. 100 Personen, der multifunktional genutzt werden kann sowie ein kleiner, klar abgetrennter öffentlich zugänglicher Besucherbereich einzuplanen. Das neue Verwaltungsgebäude muss barrierefrei geplant werden. Auf der Außenanlage besteht neben kommunalrechtlich vorzuhaltenden Parkflächen zusätzlicher Bedarf für Ladestationen und Stellflächen für Dienstwagen, Fahr- und Motoräder. Um das Bauvorhaben real
Vollständige Beschreibung (3.558 Zeichen)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 Pkt.
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Preis 40 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Abs. 1 GWB: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist." § 160 GWB: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.250.000 €2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 105 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Uding Projektmanagement GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 1.250.000 €1 Veröffentlichung
- 15.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 952 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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