AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lizenzen und Betrieb für ein virtuelles Whiteboard in der public Cloud von IT.NRW
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land NRW vertreten durch den Landesbetrieb Information und Technik NRW, Düsseldorf
- Veröffentlicht
- 05.02.2025
- Frist (Submission)
- 07.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 48000000 — Software
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 3.850.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen sowohl Lizenzen für ein "virtuelles Whiteboard" als auch deren Betrieb beschafft werden. Dabei liefert der Auftragnehmer gemäß dieser Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog angepasste Lizenzen für eine Web-Anwendung virtuelles Whiteboard. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer sowohl den Betrieb als auch die Betriebsverantwortung für diese Web-Anwendung in der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten public IaaS-Cloud (Infrastructure-as-a-Service-Cloud) des Anbieters IONOS https://www.ionos.de/digitalguide/server/knowhow/iaas-infrastructure-as-a-service/ gemäß dieser Leistungsbeschreibung und des Anforderungskatalogs. Der Auftraggeber muss in der Lage sein, den Cloud-Service des virtuellen Whiteboards als SaaS (Software-as-a-Service) auch Dritten zur Verfügung stellen zu können, z.B. im Rahmen der Deutschen Verwaltungscloud. Es muss vom Auftragnehmer sichergestellt werden, dass der Betrieb des virtuellen Whiteboards bei Verlangen des Auftraggebers auch in public Clouds weiterer Anbieter lauffähig ist und der gesamte Betrieb in einer anderen als aktuell vorgesehenen IaaS-Umgebung durchführbar ist.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.03.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.