AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 05:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/181b6c41-88f7-4eae-9a04-f7f340415cf6/

Digitale Marktinformation am 19.11.2025 zum IPA-Projekt Flugplatz Holzdorf

Notice-ID: 181b6c41-88f7-4eae-9a04-f7f340415cf6

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Stammdaten

Auftraggeber
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen, Zossen
Veröffentlicht
06.11.2025
Notice-Typ
Vorinformation
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zur digitalen Marktinformation zum IPA-Projekt Flugplatz Holzdorf ein. Die Veranstaltung findet am 19.11.2025 von 14.00 bis 15.30 Uhr per Webcast statt. Das IPA-Team wird Ihnen zu diesem Termin umfassende Informationen rund um das Projekt in Holzdorf und das Projektabwicklungsmodell IPA geben. Durch die Integrierte Projektabwicklung soll der Planungs- und Bauprozess aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der relevanten Akteure effizient gestaltet werden. Ein Mehrparteienvertrag bildet die Grundlage für die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Entscheidungen zu Kosten, Terminen und Qualitäten - aber auch Risiken - werden gemeinsam getragen und der Projekterfolg als Ziel von Anfang an definiert. Daten zur Veranstaltung: Datum: 19. November 2025 Zeit: 14.00 - 15.30 Uhr Ort: digital über Webcast Anmeldung: unter Veranstaltungswebsite: www.ipa-ch47f-holzdorf.de Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Link zur Einwahl.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).