Präqualifikation / Eignungsnachweise
Teilnahmeberechtigt sind (alle Berufsnachweise jeweils zwingend erforderlich): - für Los 1 Objektplanung : Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten gemäß § 75 (1) VgV oder des Ingenieurs gemäß § 75 (2)VgV oder gleichwertig nachweisen können
für Los 2 Techn. Ausrüstung AnlGr 4-5: Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Ingenieurs gem. § 75 (2) VgV oder gleichwertig nachweisen können;
für Los 3 Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen: Personen, die als Berufsqualifikation den Beruf des Ingenieurs gemäß § 75 (2)VgV oder gleichwertig nachweisen können;
Für Architekten ist jeweils der Kammereintrag nachzuweisen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;