AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/365cac10-ecfa-4f4e-a579-731f78060344) · Abgerufen am 11.09.2026 08:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1830dde5-afe5-4530-9ed5-a1160476d8cb/

Wachdienst TUHH

Notice-ID: 1830dde5-afe5-4530-9ed5-a1160476d8cb · Procedure-ID: 5b8d2dea-12a2-434e-8c4f-26d7f412aab9

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht
30.07.2024
Frist (Submission)
03.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79713000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Dienstleistungsvertrag über die Sicherheitsdienstleistungen für die Technische Universität Hamburg. Diese vergibt als Auftraggeberin die Sicherheitsdienste in den Dienstgebäuden auf dem Campusgelände der Technischen Universität Hamburg (vormals: Technische Universität Hamburg-Harburg). Im Rahmen der Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt der Auftraggeberin insbesondere die Gewährleistung der Sicherheit der Anlagen und der darin befindlichen Personen. Der Campus ist öffentlich zugänglich.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2025
Ende
31.01.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).