AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs nach DIN 14530, Teil 25
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Mücka
- Veröffentlicht
- 29.07.2022
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144210 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Mücka; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Am Markt 1; Ort: Mücka; NUTS-Code: DED2D; Postleitzahl: 02906; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: nicht angegeben; E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de; Fax: nicht angegeben; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: https://verwaltungsverband-diehsa.de/; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2613961/zustellweg-auswaehlen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): https://www.evergabe.de; I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeiten: Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs nach DIN 14530, Teil 25 für 02906 Mücka; Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0222 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 34144213; CPV-Code Zusatzteil: II.1.3) Art des Auftrags: Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Es ist geplant, ein Mittleres Löschfahrzeug MLF nach o.g. Normung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung zu beschaffen. Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem Los. Das Komplettfahrzeug muss in allen Details dem aktuellen Stand der Technik und der jeweilig geltenden DIN-Normen entsprechen. Gefordert wird ein Fahrgestell mit Motor nach mindestens Euro-6-Abgasnorm. Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 800 l eingebaut werden. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Los-Nr.: entfällt II.2.2) weitere CPV-Codes: nicht angegeben II.2.3) NUTS-Codes: DED2D; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 02906; Ort: Mücka; Land: Deutschland II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Es ist geplant, ein Mittleres Löschfahrzeug MLF nach o.g. Normung gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung zu beschaffen. Die Vergabe des Auftrages erfolgt in einem Los. Das Komplettfahrzeug muss in allen Details dem aktuellen Stand der Technik und der jeweilig geltenden DIN-Normen entsprechen. Gefordert wird ein Fahrgestell mit Motor nach mindestens Euro-6-Abgasnorm. Es muss ein Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 800 l eingebaut werden. Die einzubauende Feuerlöschpumpe FP 10-1000 EN 1028 ist in Fabrikat und Ausführung genau zu beschreiben. Das Leistungsdiagramm ist beizufügen. Weiterhin sind die Ausführung der automatischen Pumpendruckregulierung und des Saugeingangs A, ausgeführt zum Wechseln von Tankbetrieb auf Saugbetrieb ohne Unterbrechung der Wasserförderung, zu beschreiben. An einer geeigneten sichtbaren Stelle ist ein Gesamtbeladungsplan der einzelnen Laderäume farbig unterteilt nach linker und rechter Fahrzeugseite anzubringen. Neben den allgemeinen Dokumenten für das Fahrgestell und der feuerwehrtechnischen Ausrüstung ist der Nachweis der Ablieferungsinspektion durch den Fahrgestellhersteller, die schriftliche (eingescannt als PDF) Bestätigung, dass das Fahrzeug den Richtlinien der Norm EN 1846-2 entspricht, ebenfalls beizulegen. Für alle elektrischen Betriebsmittel (ortsveränderlich und ortsfest) ist ein Abnahmeprotokoll lt. den VDE-Bestimmungen 0100 zu fertigen. Für eingebaute elektrische und elektronische Geräte, wie Funkgeräte, Kfz-Ladestationen usw., die der Kraftfahrzeugrichtlinie 95/54/EG hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile entsprechen, ist eine Typengenehmigung vorzulegen. Die Ladungssicherung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung hat nach der VDI-Richtlinie 2700 und DIN EN 12 640 zu erfolgen. Gleichzeitig hat eine Abnahme nach § 21 StVZO mit Vorlage der Konformitätserklärung nach Richtlinie 89/392/EWG zu erfolgen. Die feuerwehrtechnische landesspezifische Abnahme (Landesabnahme Sachsen) ist Bestandteil des Angebotes. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Preis II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.: II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: / Ende: 30.09.2024; Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: entfällt II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz: II.2.14 Zusätzliche Angaben: Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage A oder Eigenerklärung gleichen Inhalts (eingescannt als PDF) 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (eingescannt als PDF) abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner). 5) Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Urkunde als Kopie) oder Eigenerklärung über vergleichbares Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen 6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1 - 5 sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). 7) Eignererklärung nach Verordnung (EU) 2022/576 zur Unbedenklichkeit bezüglich der Russland-Sanktionen Als Angebotsbestandteil sind folgende Unterlagen beizufügen: 8) Benennung der nächstgelegenen Fachwerkstatt (Erreichbarkeit innerhalb 2 h ausgehend von der Ortsfeuerwehr Förstgen) 9) Beschreibung der Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Kunden-/Entstördienstes für den feuerwehrtechnischen Aufbau und die Feuerlöschkreiselpumpe mit z.B. einer Hotline. 10) Ausstellung einer vorläufigen Energiebilanz des Fahrzeuges nach DIN 14502-2 11) Herstellung einer rechnerischen Gewichtsbilanz und Angabe der verbleibenden Massenreserve bei Beladung des Leistungsverzeichnisses für das angebotene und betriebsbereite Fahrzeug. Die rechnerische Gewichtsbilanz muss ein zulassungsfähiges Fahrzeug ergeben. 12) detaillierter Beladungsplan 13) Aufbaupläne 14) Beschreibung der angebotenen Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-1000 15) Zusätzlich zum Leistungsverzeichnis ist die Werkskalkulation (EDV-Ausdruck) als Erläuterung beizufügen 16) Abschlussbereiter Service- und Wartungsvertrag; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: entfällt III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt Abschnitt IV Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben. IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein; IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 29.08.2022; Ortszeit: 10:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: nicht angegeben IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28.09.2022 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 29.08.2022; Ortszeit: 10:15, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Abschnitt VI Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: entfällt VI.3) Zusätzliche Angaben: Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren. Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen. Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: PF 10 13 64; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04013; Land: Deutschland; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de; Telefon: nicht angegeben; Internet-Adresse: nicht angegeben; Fax: nicht angegeben VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 26.07.2022 Feuerwehrfahrzeuge
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
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