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Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt.
- Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen.
- Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m.
- Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm.
- Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar).
- Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen.
- Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen.
- Wetterbeständigkeit
# Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise besch
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Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Liefergegenstand: 35 Stück zertifizierte mobile Zufahrtssperren für Veranstaltungsschutz, Lieferfrist bis 09.11.2026.
Zwingende Zertifizierungen: ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit Prüfbescheinigung von akkreditiertem Labor erforderlich.
Technische Kernvorgaben: Breite 750-850mm je Element, Eindringtiefe max. 13m, Durchlässigkeit für Fußgänger (120cm), Gewicht/Transportierbarkeit mit Hubwagen und Gabelstapler.
Crashtest-Anforderung: System muss 7,2t LKW bei 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass Weiterfahrt unmöglich ist; Eindringtiefe im Zertifikat anzugeben.
Nachweise im Angebot: Zertifikate, Produktzeichnungen mit Maßen/Gewicht, Eigenerklärung Neuteile, Lieferzeitangabe in Wochen.
Die Stadt Göttingen beschafft 35 zertifizierte mobile Zufahrtssperren zum Schutz von Veranstaltungen vor Fahrzeugangriffen.
Der geschätzte Auftragswert beträgt 280.000 EUR. Bieter müssen Nachweise über ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 Zertifizierungen, erfolgreiche Crashtests (7,2t LKW bei 48 km/h, max. 13m Eindringtiefe), technische Datenblätter sowie Eigenerklärungen zur Lieferung von Neuteilen und Lieferfrist erbringen.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 09.11.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preisnach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung Handelsregister
Handels bzw. Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung). # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der
Sozialversicherung der der zuständigen Berufsgenossenschaft Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich
entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
Finanzkennzahlen (Bilanz)
Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind
in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Gesamtjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. #
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Erklärung über den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Eigenerklärung über die Lieferung mobiler Zufahrtssperren in Kommunen, Landkreisen
oder Städten in den letzten 3 Jahren mit Angaben zu Ansprechpartner, Art und Umfang der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. # Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung (Formblatt 124_LD_Eigenerklärung _zur_Eignung_LIefer_Dienstleistungen) und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblatt 631_EU_VgV) aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der
die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB
verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Zertifikate
„Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1“
Historischer Durchschnitt aus 96.310 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen88%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Verteidigung & Sicherheit mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 4.578 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Göttingen.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: