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Stadt Erkrath EU-weite Abfallausschreibung
Stadt Erkrath · Erkrath · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Stadt Erkrath vergibt die folgende Entsorgungsleistungen in einem EU-weiten offenen Verfahren in 5 Losen: Los 1: Sammlung und Transport von Restmüll, Sperrgut und Bioabfall Los 2: Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Erkrath Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier Los 4: Reinigung der Glasdepotcontainerstandorte und zusätzliche Reinigungen Los 5: Beseitigung wilder Müllkippen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- EU-weite Ausschreibung für Entsorgungsleistungen der Stadt Erkrath in 5 Losen.
- Leistungsumfang beinhaltet Sammlung, Transport, Schadstoffsammlung, Containerreinigung und Müllkippenbeseitigung.
- Das offene Vergabeverfahren erfordert Nachweise zur Eignung der Bieter für die jeweiligen Lose.
- Die Ausschreibung ist in deutscher Sprache verfasst und richtet sich an spezialisierte Entsorgungsunternehmen.
Die Stadt Erkrath schreibt EU-weit Entsorgungsleistungen in fünf Losen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
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Qualität der Leistungserbringung 15 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungser bringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0 Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal- oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze? Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3 Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung, Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.
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Qualität des Beschwerde- und Reklamationsmanagements 15 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungserbringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20 Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15 Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden 40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.
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Schadstoffe 10 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
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Preis 90 %
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
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Schadstoffe 10 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
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Preis 60 %
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
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Qualität der Leistungserbringung 15 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Die vom Bieter angebotene Leistung erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzah len. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungser bringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer A des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien A.1 bis A.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alter nativ vergeben. A. Qualität der Leistungserbringung Unterkriterium: Punktzahl A.1 Einsatz- und Vertretungskonzept Wie wird eine kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung bei Ausfall von Personal oder Fahrzeugen sichergestellt? Kein besonderes Einsatz- oder Vertretungskonzept vorgesehen 0 Pkt. Vertretungsregelungen sind vorhanden, jedoch ohne konkrete Benennung von Personal- oder Fahrzeugreserven 20 Pkt. Es bestehen verbindliche Einsatz- und Vertretungskonzepte mit konkret benannten Personal- und Fahrzeugreserven 40 Pkt. A.2 Touren- und Einsatzplanung Wie erfolgt die Planung, Steuerung und Kontrolle der Touren bzw. Einsätze? Tourenplanung erfolgt ohne digitale Unterstützung 0 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 15 Pkt. Digitale Tourenplanung vorhanden, jedoch ohne Rückmeldesystem aus dem operativen Betrieb 30 Pkt. A.3 Personalqualifikation und Organisation Welche Maßnahmen werden zur Sicherstellung der fachlichen und organisatorischen Qualität des ein gesetzten Personals getroffen? Keine besonderen Qualifikations- oder Schulungsmaßnahmen vorgesehen 0 Pkt. Regelmäßige Schulungen oder Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal 15 Pkt. Regelmäßige Schulungen so wie feste organisatorische Zuständigkeiten (z. B. Einsatzleitung, Ansprechpartner für den Auftraggeber) 30 Pkt.
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Qualität des Beschwerde- und Reklamationsmanagements 15 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter angebotene Reklamations- und Beschwerdemanagement erhält entsprechend seiner Qualität folgende Punktzahlen. Die Angabe erfolgt durch Eigenerklärung in dem Dokument „Eigenerklärung Leistungserbringung“. Durch den Bieter ist hierfür Ziffer B des Dokuments auszufüllen. Hinsichtlich der einzelnen Unterkriterien B.1 bis B.3 werden die Punktzahlen jeweils nur alternativ vergeben. Unterkriterium Punktzahl B.1 Servicezeiten/Öffnungszeiten Zu welchen Servicezeiten/Sprechzeiten ist das Reklamations- und Beschwerdemanagement für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar? Weniger als 20 Stunden die Woche 0 Pkt. Min. 20 Stunden/ Woche auf geteilt auf fünf Werktage im Zeitraum 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr 15 Pkt. Von Montag bis Donnerstag im Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr 30 Pkt. B.2 Reaktions- und Bearbeitungszeiten Innerhalb welcher Frist werden Reklamationen durch den Auftragnehmer bearbeitet und erledigt? Bearbeitung und Erledigung später als 48 Stunden nach Eingang 0 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 48 Stunden 20 Pkt. Bearbeitung und Erledigung innerhalb von maximal 24 Stunden 40 Pkt. B.3 Transparenz und Einblick für den Auftraggeber Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber, den Bearbeitungsstand einzusehen? Kein Einblick vorgesehen 0 Pkt. Einblick auf Anfrage 15 Pkt. Direkter digitaler Zugriff (z. B. Portal, Dashboard, Statusberichte) 30 Pkt.
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Schadstoffe 10 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
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Preis 90 %
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
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Schadstoffe 10 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
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Preis 90 %
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Nettoendpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Darüber liegende Angebote werden wie folgt bewertet: P = (niedrigster Preis / Preis des jeweiligen Angebotes) x 100 Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Das Angebot muss unter Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an das eingesetzte Personal kalkuliert sein. Es gilt der Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum Stichtag der ausgeschriebenen Leistungsaufnahme, der spätestens sechs Tage vor Angebotsabgabeschluss durch Bekanntmachung vom zuständigen Ministerium bereits für gültig erklärt wurde. Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte für das jeweilige Los bezogen auf das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr. Stimmen Einzelpreise und die Gesamtpreise rechnerisch nicht überein, dann sind die Einzelpreisangaben entscheidend. Tritt dieser Fall auf, dann werden die Einzelpreise mit den in den Entgelttabellen voreingetragenen Berechnungsfaktoren multipliziert und so das Jahresgesamtentgelt (netto) für ein Jahr berechnet.
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Schadstoffe 10 %Qualität
Es können in diesem Kriterium maximal 100 Punkte erreicht werden. Das vom Bieter für die Leistungserbringung angegebene Abfallsammelfahrzeug erhält ent-sprechend seiner Schadstoffklasse Punkte. Die Angabe erfolgt in dem Dokument Eigenerklärung Leistungserbringung. Durch den Bieter ist Ziffer C des Dokuments auszufüllen. In der Mautkategorie Wasserstoff/Elektro erhält das Abfallsammelfahrzeug 100 Pkt. In der Mautkategorie Gas erhält das Abfallsammelfahrzeug 50 Pkt. In der Kategorie A erhält das Abfallsammelfahrzeug 20 Pkt. Werden vom Bieter mehrere Fahrzeuge eingesetzt, so werden die Punkte anteilig je Kategorie entsprechend dem Anteil am Gesamtfahrzeugeinsatz vergeben. Zudem wurden am 01.01.2019 Gewichtsklassen eingeführt. Außerdem sieht das Bundesfern-straßenmautgesetz eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgas-Fahrzeuge vor, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Dazu gehören reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoff-zellenfahrzeuge. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge werden für 2019 und 2020 komplett von der Lkw-Maut be-freit. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann ein reduzierter Mautsatz, der 1,1 Cent/km günstiger als für ein vergleichbares Diesel-Fahrzeug der Euro 6-Norm ist. Dazu gehören Fahrzeuge mit Erdgasantrieb (Compressed Natural Gas – CNG) und Flüssigerdgasantrieb (Liquefied Natural Gas – LNG). Entsprechende Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb (z.B. Zweistoffbetrieb mit ver-flüssigtem Erdgas (LNG) und Diesel) profitieren bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen grundsätzlich auch von der Mautbegünstigung (Details siehe Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr). Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb (LPG) fallen hingegen nicht unter die Mautbegünstigung. Wird durch die zuständige nationale Behörde eine Neueinstufung der Schadstoffklassen nach der Mauthöheverordnung für die vom Bieter für die Auftragsdurchführung benannten Fahrzeuge vorgenommen, so hat der Bieter diese in seinem Angebot nur dann zu berücksich-tigen, wenn die Neueinstufung spätestens sechs Tage vor dem Angebotsabgabeschluss vorgenommen wurde. Anderenfalls gilt für die Angebotsbewertung die bisherige Schadstoffklasseneinstufung. Die Punktzahl, mit, die für den Zuschlag in Betracht kommen, erhält das Angebot mit der höchsten Gesamt-Punktzahl (berücksichtigt werden dabei zwei Dezimalstellen) zu dem jewei-ligen Los den Zuschlag. Das Runden geschieht wie folgt: - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet. - Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
In Bezug auf die geforderte Haftpflichtversicherung ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von - mindestens 3.000.000 € für Sachschäden und - über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Subventionen
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Verweis auf Liste in den Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Zuständigkeit der Vergabekammer Rheinland wird auf den Hiweis in den Vergabebedingungen verwiesen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 03.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 83 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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