AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 23:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1850cbf9-b4ce-49a0-a134-42c44abcddb4/

Kreis Herford, Beschaffung von sieben Wechselkofferaufbauten für Rettungswagen

Notice-ID: 1850cbf9-b4ce-49a0-a134-42c44abcddb4 · Procedure-ID: d57ba520-2662-4eb8-9cac-34978f8fb659

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Herford, Herford
Veröffentlicht
25.03.2026
Frist (Submission)
27.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34114110 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Ausstattung muss sich jeweils an den Mindestanforderungen der für Rettungswa-gen geltenden Normen (Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger sowie deren Regeln und Merkblätter und staatliche Arbeitsschutzvorschriften) und da-bei insbesondere die aktuelle Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie DIN EN 1789:2020-12 und DIN 13500 (aktuelle Fassung) halten. Die Anbieter verpflichten sich, mit der Angebotsabgabe eintretende Änderungen von Normen und Technik in die laufende Produktion einfließen zu lassen und umzusetzen. Hiervon ist der Kreis Herford im Vorwege in Kenntnis zu setzen. Ausführliche Fahrgestellbeschreibungen, entsprechende Datenblätter und Skizzen sind dem Angebot beizufügen.

Vertragslaufzeit

Periode
46 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).