AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 15:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1852a2ad-8b96-4e36-b73b-0a6a1ce490ac/

Rahmenvereinbarung Bürodrehstühle und Besucherstühle

Notice-ID: 1852a2ad-8b96-4e36-b73b-0a6a1ce490ac · Procedure-ID: 9880eaca-fb61-411f-919e-e7f75ac837d9

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Paderborn, Paderborn
Veröffentlicht
23.07.2024
Frist (Submission)
23.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39111100 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ausgeschrieben werden zwei Rahmenvereinbarungen für Bürodrehstühle (Los 1) und Besucherstühle (Los 2) mit einer Laufzeit von jeweils zwei Jahren inkl. einer zweimaligen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr (2024-2026 mit Verlängerungsoption bis 2028). Die geschätzten Abrufmengen für zwei Jahre belaufen sich auf ca. 400 Bürodrehstühle (Los 1) und 280 Besucherstühle (Los 2). Die angegebenen Mengen stellen keine Mindestabnahmeverpflichtung dar. Der Abruf erfolgt elektronisch und zentral durch die Beschaffungsstelle. Die jeweiligen Lieferstellen sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. Sie befinden sich alle im nahen Umkreis zum Auftraggeber (Raum Paderborn).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
38 DAYS
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).