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Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie der Städte Magdeburg und Wolfsburg.
Landkreis Altmarkkreis Salzwedel · Salzwedel · Sachsen-Anhalt · Regionale Behörde
Beschreibung
Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 4 Abs. 1 ÖPNVG LSA i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH (PVGS –Böddenstedter Weg 18a, 29410 Salzwedel, Geschäftsführer Herr Ronald Lehnecke, E-Mail: info@pvgs-salzwedel.de, Tel.: +493901/3040-0, Fax: +493901/3040-15) direkt zu vergeben (Betreiber). Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 ÖPNVG LSA. Der ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Gebiet des Landkreises Altmarkkreis Salzwedel mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landkreise Lüchow-Dannenberg, Gifhorn, Stendal, Prignitz, Börde, sowie die Städte Magdeburg und Wolfsburg. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG, § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 4,7 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr und ca. 5,2 Mio. Angebotskilometer im Bedarfsverkehr (Rufbusverkehr). Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge sowie der dafür notwendigen Infrastruktur wie Betriebshöfe. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe https://www.altmarkkreis-salzwedel.de/landkreis/oepnv.aspx) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel und angrenzenden Gebieten.
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