AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 09:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/18655a34-6979-4d2f-a8dd-01296e7aa460/

Neubau Martin-Niemöller-Gesamtschule-Sanitärinstallation inkl. Isolierung für das Nord- und Südgebäude

Notice-ID: 18655a34-6979-4d2f-a8dd-01296e7aa460 · Procedure-ID: 5749f5a6-2c68-410e-97ab-6029fbcda8de

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
15.04.2025
Frist (Submission)
19.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

MNGS Sanitär inkl. Isolierung Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück. Art der Leistung: Der Leistungsumfang beinhaltet die Leistung der . Sanitärinstallationen inkl. Isolierung für das Nord- und Südgebäude Lage der Baustelle: Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße "An der Reegt" voneinander getrennt. Dem AN wird empfohlen, das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.02.2026
Ende
31.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).