AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/1867cef9-730e-41cf-b625-18218d3342ca) · Abgerufen am 08.08.2026 15:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1867cef9-730e-41cf-b625-18218d3342ca/

Unterstützende Dienstleistungen im Rahmen des Vorhabens „Health Care BY Your Side

Notice-ID: 1867cef9-730e-41cf-b625-18218d3342ca · Procedure-ID: 30f89412-ff2e-4098-a1a6-d2079575be91

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Veröffentlicht
12.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85140000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
900.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Die Bayern Innovativ GmbH hat den Auftrag für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention das Vorhaben „Health Care BY Your Side“ durchzuführen. Die primären Ziele des Vorhabens, die wissenschaftlich begleitet fundiert werden, sind: - Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz und Akzeptanz der Bevölkerung und der Leistungserbringenden, unter anderem durch Aufklärungs- und Informationskampagnen und die Durchführung von Skills & Training-Maßnahmen. - Gewährleistung und Etablierung bedarfsorientierter, effizienter (Versorgungs-) Prozesse, die eine optimale digitale Unterstützung der Leistungserbringenden ermöglichen. - (Praxis-) Transformation der ambulanten und stationären medizinischen und pflegerischen Versorgungseinrichtungen. Die Bayern Innovativ GmbH beabsichtigt, einen Auftrag für die unterstützende Dienstleistungen im Rahmen des Vorhabens „Health Care BY Your Side“ zu vergeben. Die zu erbringenden Leistungen werden in 5 Arbeitspakete zusammengefasst.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Medical Valley EMN e. V.
Vertragsabschluss
29.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

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