AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.04.2026 00:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/18697666/

Sanierung ung Erweiterung der Grundschule Büscherhof einschl. Turnhalle

Notice-ID: 18697666

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Leichlingen
Veröffentlicht
07.12.2022
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Gesamtsanierung der Gebäude der Gemeinschaftsgrundschule Büscherhof und der zugehörigen Turnhalle sowie der zweigeschossige Erweiterungsbau für eine Mensa mit Funktionsräumen und Räumlichkeiten für den Offenen Ganztag ist Gegenstand der Maßnahme. Die Bestandsgebäude stammen aus den 1960er Jahren. Die Bestandsgebäude weisen eine BGF von ca. 3.000 qm aus, der Erweiterungsbau in konventioneller Mauerwerksbauweise mit Stahlbetondecken eine BGF von ca. 1.700 qm sowie die Turnhalle eine BGF von ca. 670 qm. Die energetische Sanierung der Gebäudehülle aller Bestandsgebäude, die Umsetzung der Anforderungen des baulichen Brandschutzes sowie die Neuinstallation der gesamten Gebäudetechnik sind Teil der der Maßnahme. In den Bestandsgebäudeteilen und im Neubau sowie der Turnhalle ist die Bekleidung sämtlicher Fassadenflächen mit Putz- und Klinkerriemchenoberflächen auf der Grundlage einer mineralischen Dämmung erforderlich. Beim Untergrund im Bestand handelt es sich um Beton- und Klinkeroberflächen. Im Bereich des Neubaus um Beton-und Mauerwerksoberflächen. Sanierung ung Erweiterung der Grundschule Büscherhof einschl. Turnhalle

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).